Abrechnung Ausland

alle Ausklappen alle Einklappen

Die AKM hat in Ihrem Interesse mit über 70 ausländischen Schwestergesellschaften (z.B. GEMA in Deutschland) in allen Erdteilen Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen.

Aufgrund dieser Verträge werden die ausländischen Gesellschaften in ihrem Land auch für die AKM-Mitglieder tätig, d.h. sie heben in ihrem Land die Aufführungs- und Sendeentgelte auch für die AKM-Mitglieder ein und rechnen die auf die AKM-Mitglieder entfallenden Tantiemenbeträge – meist jährlich – an die AKM ab. Die AKM rechnet dann die erhaltenen Beträge in Abhängigkeit von der Höhe und der Abrechnungssparte umgeschlüsselt oder unverändert (d.h. unter Beibehaltung des Aufteilungsschlüssels der ausländischen Gesellschaft) an ihre Mitglieder ab.

Die AKM kümmert sich selbstverständlich auch um allfällige Reklamationen ihrer Mitglieder zu den Auslandsabrechnungen.
Als zusätzliche Serviceleistung wird die AKM auch im Vorfeld der Abrechnung tätig: sie übermittelt der betreffenden ausländischen Verwertungsgesellschaft allfällige Sendemeldungen, Aufführungsmeldungen und Musikprogramme, die ihr von den AKM-Mitgliedern geschickt werden.
Bitte beachten Sie, dass für eine zielführende Bearbeitung seitens der AKM und der betreffenden ausländischen Verwertungsgesellschaft genaue und detaillierte Angaben notwendig sind. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Infoblatt „Aufführungen und Sendungen im Ausland“ unter Downloads.

Ansprechpartnerinnen:

Melanie Ingruber
melanie.ingruber@akm.at
T 050717-19312
F 050717-99312

Anna Kruckenfellner
anna.kruckenfellner@akm.at
T 050717-19311
F 050717-99311