Die AKM rechnet die Einnahmen an die musikalischen Urheber und deren Verleger ab - an ihre Mitglieder direkt, an die Mitglieder ausländischer Schwestergesellschaften über diese Gesellschaften. Vor der Verteilung wird der entstandene Betriebsaufwand abgezogen. Der AKM verbleibt kein Gewinn!
Der Spesenabzug in den letzten Jahren betrug zwischen 12% und 14%. Das ist im internationalen Vergleich ein sehr niedriger Wert. Die Einnahmen dienen auch zur Deckung der Aufwendungen für soziale und kulturelle Zwecke der Mitglieder.
Die Abrechnung erfolgt nach festen Regeln, die sich auf gesetzliche Regelungen, das Statut und die Abrechnungsregeln der AKM (beschlossen von der Generalversammlung bzw. vom Vorstand der AKM) gründen.
Bei der Tantiemenabrechnung werden die Informationen über Werke und Rechteinhaber mit den Musikprogrammen und den eingehobenen Nutzungsentgelten zusammengeführt.