Die Musikprogramme bilden die Grundlage für die Abrechnung der eingehobenen Aufführungsentgelte an die Urheber und Verleger.
Abrechnung Programm-Meldung
Wann Musikprogramme auszufüllen sind
Wenn Musik live aufgeführt wird (z.B. in Lokalen, beim Heurigen, bei Tanzveranstaltungen, Zeltfesten, Blasmusikveranstaltungen, Kurkonzerten) und es keine gedruckten Programme gibt.
Werke, die ausschließlich mittels Tonträger (Platten, CDs, MP3, etc.) aufgeführt werden, sind nicht zu notieren.
Hinweis: Wenn Sie auch ausübender Musiker sind, vergessen Sie daher bei Live-Auftritten bitte nicht Musikprogramme auszufüllen und der AKM zu schicken. Bei Musikgruppen reicht es selbstverständlich, wenn ein Gruppenmitglied diese Aufgabe übernimmt.
Detaillierte Informationen sowie die Programm-Formulare zum Download bzw. den Link zur Online-Programm-Meldung finden Sie im Hauptmenupunkt Programm-Meldung.
Ansprechpartnerinnen
Suzana Rukavina
suzana.rukavina@akm.at
T 050717-19325
F 050717-99325
Patricia Sonleitner
patricia.sonleitner@akm.at
T 050717-19321
F 050717-99321