Komponisten, Musiktextautoren (Autoren von Texten, die bereits mit Musik verbunden sind), Bearbeiter/Arrangeure und Musikverlage.
Reine ausübende Künstler (Sänger, Musiker) können nicht AKM-Mitglied werden.
Für ausübende Künstler gibt es eine eigene Verwertungsgesellschaft, die LSG, www.lsg-interpreten.com. Die LSG (Leistungsschutzgesellschaft GesmbH) nimmt den ausübenden Künstlern, Tonträger- und Musikvideoproduzenten zustehende Rechte und Ansprüche wahr.
Mitglied werden Fragen & Antworten
Wer kann AKM-Mitglied werden?
Können wir als Band Mitglied werden?
Nein, die Band als solche kann nicht Mitglied der AKM werden, sondern nur die einzelnen Bandmitglieder, die auch Urheber sind.
Bandmitglieder, die reine ausübende Künstler (Sänger, Musiker) sind, können nicht AKM-Mitglied werden.
Für ausübende Künstler gibt es eine eigene Verwertungsgesellschaft, die LSG, www.lsg-interpreten.com.
Ist es für den Beitritt zur AKM erforderlich, dass ich ein Werk alleine komponiert oder getextet habe?
Nein. Ein Beitritt ist auch dann möglich, wenn Sie ein Werk gemeinsam mit anderen Urhebern geschaffen haben.
Ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder ein Wohnsitz in Österreich Voraussetzung für eine Mitgliedschaft?
Nein, es ist weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch ein Wohnsitz in Österreich erforderlich, um der AKM beitreten zu können.
Was kostet die Mitgliedschaft bei der AKM?
Es gibt keinen laufenden Mitgliedsbeitrag.
Die einmalig zu zahlende Abschlussgebühr beträgt für Urheber € 78,- (inkl. 20% MwSt) bzw. € 12,- (inkl. 20% MwSt) für Schüler, Lehrlinge und Studenten bis zum 20. Lebensjahr.
Für Verlage beträgt die Abschlussgebühr € 130,- (exkl. 20% MwSt).
Ich habe von der AKM die Beitrittsunterlagen erhalten. Darunter befindet sich auch der Wahrnehmungsvertrag. Was ist das?
Der Wahrnehmungsvertrag ist die wichtigste Beitrittsunterlage. Mit Abschluss/Unterzeichnung des Wahrnehmungsvertrages betrauen Sie die AKM mit der Rechtewahrnehmung. Der Vertrag bezieht sich auf alle Werke, die Sie schon geschaffen haben und noch schaffen werden, solange der Vertrag aufrecht besteht.
Ich habe von der AKM die Beitrittsunterlagen, darunter die Formulare zur Werkanmeldung erhalten. Meine Werke sind schon von einem Miturheber angemeldet. Muss ich die Werke trotzdem selbst anmelden?
Für den Beitritt ist erforderlich, dass Sie zumindest e i n Werk anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr Werk bzw. Ihre Werke bereits von Miturhebern oder vom Verlag angemeldet wurden.
Ich habe von der AKM auch die Beitrittsunterlagen für die austro mechana zugeschickt bekommen. Wo liegt der Unterschied zwischen AKM und austro mechana?
Beide Gesellschaften sorgen dafür, dass Sie für die Nutzungen Ihrer Werke zu Tantiemen kommen.
Die Gesellschaften unterscheiden sich dadurch, dass sie unterschiedliche Verwertungsrechte der Komponisten, Musiktextautoren und Musikverleger wahrnehmen. AKM: öffentliche Aufführung, Sendung (Hörfunk, Fernsehen) und Zurverfügungstellung (Internet/Mobilfunknetz), austro mechana: mechanische Vervielfältigung und Verbreitung.
Eine Nutzung durch mechanische Vervielfältigung findet z.B. bei der Herstellung von Ton- oder Bildtonträgern (CD, DVD, CD-ROM, Film, etc.), bei Aufzeichnungen für Radio und Fernsehen oder auch bei Speicherungen im Internet statt. Werden Ton- oder Bildtonträger in Verkehr gebracht, also z.B. verkauft, vermietet, verliehen, etc., findet eine Nutzung durch Verbreitung statt.
Wenn Sie also eine umfassende Wahrnehmung Ihrer Rechte wünschen, sollten Sie sowohl der AKM als auch der austro mechana beitreten. Füllen Sie dazu einfach auch die austro mechana-Unterlagen aus und schicken Sie diese zusammen mit den ausgefüllten AKM-Unterlagen an die AKM.