Der Tantiemenaufteilungsschlüssel gibt an, wie der auf ein Werk entfallende Tantiemenbetrag zwischen den an dem Werk Berechtigten aufgeteilt wird.
Die Aufteilungsschlüssel sind im Statut bzw. den Abrechnungsregeln der AKM geregelt; abweichende Vereinbarungen* sind zum Teil möglich.
Einfache Beispiele:
Manuskriptwerk: 100 % Komponist (Instrumentalwerk) bzw. 50 % Komponist und 50 % Textautor
Originalverlegtes Werk: 66,66 % Komponist und 33,34 % Verlag (Instrumentalwerk) bzw. 33,33 % Komponist, 33,33 % Textautor und 33,34 % Verlag
Eine Vielzahl von Varianten zu diesem „Grundschlüssel“ ist möglich, die ua dadurch entsteht, dass z.B. ein Werk subverlegt ist, es eine autorisierte Bearbeitung/Arrangement mit Beteiligung gibt oder es sich um eine Bearbeitung/Arrangement eines freien Werkes handelt.
* Ist aus dem Komponisten-Anteil bzw. dem Textautoren-Anteil bzw. dem Musikverleger-Anteil jeweils an mehrere Personen oder Musikverlage eine Beteiligung auszuzahlen, richtet sich die Beteiligung innerhalb des betreffenden Anteils nach den vertraglichen Abmachungen der an dem Anteil Berechtigten. Liegen keine vertraglichen Abmachungen für die Beteiligung innerhalb des betreffenden Anteils vor, erhalten die Berechtigten innerhalb des betreffenden Anteils eine Beteiligung zu gleichen Teilen.
Hinweis: Die austro mechana hat in ihren Verteilungsbestimmungen andere Aufteilungsschlüssel zwischen Urheber und Verlag.