Werkanmeldung Termine

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Ordnungsgemäß ausgefüllte Werkeanmeldungen, die bis zum 15. Jänner bei der AKM einlangen, werden für die laufende AKM-Abrechnung berücksichtigt (z.B. 15.1.2011 für AKM-Abrechnung 2010). Werkeanmeldungen, die nach diesem Termin einlangen, können erst für die folgende Abrechnungsperiode berücksichtigt werden.

Hinweis: Für die austro mechana-Abrechnungen ist neben dem 15. Jänner (Abrechnung Phono ua für das 2. Halbjahr des Vorjahres und Radio & TV-Abrechnung des Vorjahres) auch der 15. Juli ein wichtiger Termin (Abrechnung Phono ua für das 1. Halbjahr des laufenden Jahres).

Bitte melden Sie ihre Werke laufend und möglichst rasch nach ihrer Schaffung an.