Die öffentliche Aufführung von Musik ist bei der jeweils zuständigen AKM-Geschäftsstelle zu melden.
Die Zuständigkeit der Geschäftsstellen der AKM richtet sich nach dem Ort der Einzelveranstaltung bzw. bei Dauerveranstaltungen nach dem Sitz des Lokals/Betriebs.
Und so finden Sie die zuständige Geschäftsstelle und den gebietsverantwortlichen Ansprechpartner in der Geschäftsstelle:
1) Klicken Sie zuerst auf AKM-Geschäftsstellen,
2) dann auf das Bundesland, in dem Ihre Einzelveranstaltung stattfindet bzw. in dem sich der Sitz Ihres Lokals/Betriebs befindet, und
3) wählen Sie dann den jeweiligen Betreuungsbezirk im Bundesland aus.