Öffentliche Aufführung Geschäftsstellen AKM

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Die öffentliche Aufführung von Musik ist bei der jeweils zuständigen AKM-Geschäftsstelle zu melden.

Die Zuständigkeit der Geschäftsstellen der AKM richtet sich nach dem Ort der Einzelveranstaltung bzw. bei Dauerveranstaltungen nach dem Sitz des Lokals/Betriebs.

Und so finden Sie die zuständige Geschäftsstelle und den gebietsverantwortlichen Ansprechpartner in der Geschäftsstelle:
1) Klicken Sie zuerst auf AKM-Geschäftsstellen,
2) dann auf das Bundesland, in dem Ihre Einzelveranstaltung stattfindet bzw. in dem sich der Sitz Ihres Lokals/Betriebs befindet, und
3) wählen Sie dann den jeweiligen Betreuungsbezirk im Bundesland aus.