Für die öffentliche Aufführung von mit Filmen verbundener Musik (Filmmusik/Musik in Filmen) ist eine Aufführungslizenz von der AKM zu erwerben.
Für den Bereich der Kinounternehmen gibt es einen Gesamtvertrag zwischen der AKM und dem Fachverband der Lichtspieltheater und Audiovisionsveranstalter; in diesem ist auch die Höhe des an die AKM zu zahlenden Nutzungsentgeltes vereinbart.
Zum Abschluss des notwendigen Einzelvertrages wenden sich Kinounternehmen bitte an den Geschäftsbereich Lizenzen, Abteilung Lizenzen überregional, Frau Marietta Pamer, marietta.pamer@akm.at, Tel.: 050717-19512, Fax: 050717-99512.