Für die Sendung (Hörfunk und Fernsehen, einschließlich Satellit und Kabel, analog oder digital) geschützter Musik ist von den Sendeunternehmern (Betreiber von Rundfunksendern, Kabelfernsehsendern, etc.) das Senderecht zu erwerben. Das Senderecht der musikalischen Urheber und Musikverleger wird von der AKM wahrgenommen.
Im Sendebereich gibt es - neben dem Gesamtvertrag mit dem ORF - mehrere Gesamtverträge zwischen den zuständigen Fachverbänden der Wirtschaftskammer Österreich und der AKM ("Privatradios", Kabel-TV Betreiber, ua); in diesen ist auch die Höhe des an die AKM zu zahlenden Nutzungsentgeltes vereinbart.
Zum Abschluss des notwendigen Einzelvertrages wenden sich private Sendeunternehmer bitte an den Geschäftsbereich Lizenzen, Herrn Georg Flenreisz, georg.flenreisz@akm.at.
Zusätzlich zum Senderecht (AKM) ist immer auch das Vervielfältigungsrecht zu erwerben. Das mechanische Vervielfältigungsrecht der Urheber und Verleger an ihren musikalischen Werken wird von der Verwertungsgesellschaft austro mechana wahrgenommen. Für Informationen zum Erwerb der Leistungsschutzrechte (Tonträgerproduzenten, Interpreten) wenden Sie sich bitte an die Verwertungsgesellschaft LSG, Tel. +43 (1) 535 60 35.
Informationen und Kontakt für Webradio und Web-TV finden Sie im Unterpunkt Online-Nutzung.