Glossar, Fachbegriffe

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AKM

AKM Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger reg.Gen.m.b.H.
Die AKM nimmt treuhändig die Aufführungs,- Zurverfügungstellungs- und Senderechte sowie damit in Zusammenhang stehende Vergütungsansprüche der musikalischen Urheber (Komponisten und Textdichter) und der Musikverleger wahr.
Siehe dazu auch unter "kleine Rechte" und "große Rechte" unter dem jeweiligen Stichwort.

Aufführungsbewilligung

Siehe unter "Lizenz".

Aufführungsentgelt

Siehe unter "Nutzungsentgelt".

Aufführungsrecht

Das Aufführungsrecht umfasst nicht nur die Live-Aufführung von Werken, sondern auch die öffentliche Wiedergabe von Ton- und Bildtonträgern, von Hörfunk- und Fernsehsendungen und das öffentliche Wahrnehmbarmachen von interaktiv zur Verfügung gestellten Werken sowie die öffentliche Wiedergabe durch Lautsprecherübertragungen u.ä. außerhalb des Veranstaltungsortes.

Austro-Mechana

Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrrechte Ges.m.b.H.

Die Austro-Mechana nimmt treuhändig Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte auf Ton- und Bildtonträgern sowie damit in Zusammenhang stehende Vergütungsansprüche der musikalischen Urheber (Komponisten und Textautoren) und der Musikverleger wahr.