Fragen & Antworten

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Die drei Buchstaben „AKM“ stehen für Autoren, Komponisten und Musikverleger. Die Abkürzung AKM steht gleichzeitig auch für die Gesellschaft, zu der sich diese zusammengeschlossen haben.

Die AKM ist die größte Urheberrechtsgesellschaft in Österreich. Die AKM ist als Genossenschaft organisiert und gehört den Autoren, Komponisten und Musikverlegern.

Hinter jedem Song stehen Komponisten und Texter, die die Songs geschrieben haben. Wenn Musik zum Beispiel im Radio oder bei öffentlichen Veranstaltungen gespielt wird oder im Internet/Mobilfunknetzen zur Verfügung gestellt wird, gebührt den Musikurhebern dafür laut Urheberrecht eine faire Bezahlung. Die AKM hebt diese Tantiemen treuhändig ein und gibt sie an die Komponisten und Songtexter weiter.
Die AKM vertritt in Österreich die Urheberrechte von mehr als 17.000 Mitgliedern (Komponisten, Musiktextautoren, Musikverleger) sowie – über Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Schwestergesellschaften – von über 2 Millionen Rechteinhabern aus aller Welt.

Die AKM ist Dienstleister für Musikurheber und Musiknutzer. Die Musikurheber kommen durch die AKM zu den Tantiemen für die Nutzung ihrer Musik. Die Veranstalter und andere Musiknutzer können bei der AKM einfach und unbürokratisch die Lizenz für die Nutzung praktisch des gesamten geschützten Weltrepertoires erwerben.

Die AKM erteilt den Veranstaltern und anderen Musiknutzern gegen Bezahlung die erforderliche Lizenz, um in Österreich Musik öffentlich aufführen bzw. senden bzw. im Internet/Mobilfunknetz zur Verfügung stellen zu dürfen. Die AKM trägt Sorge dafür, dass die Musiknutzer eine Lizenz erwerben und hebt die Lizenzentgelte von den Musiknutzern ein.
Die Tarife für die Lizenzen werden von der AKM mit "Nutzerorganisationen" (z.B. Veranstalterverband Österreich, Fachverbände in der Wirtschaftskammer Österreich) vereinbart bzw. von der AKM festgelegt.
Alle Einnahmen der AKM werden - nach Abzug des entstandenen Betriebsaufwandes - zur Gänze an die musikalischen Urheber und deren Verleger abgerechnet.

Die AKM rechnet die Einnahmen an die musikalischen Urheber und deren Verleger ab - an ihre Mitglieder direkt, an die Mitglieder ausländischer Schwestergesellschaften über diese Gesellschaften. Vor der Verteilung wird der entstandene Betriebsaufwand abgezogen. Der AKM verbleibt kein Gewinn!
Die Abrechnung erfolgt nach festen Regeln, die sich auf gesetzliche Regelungen, das Statut und die Abrechnungsregeln der AKM (beschlossen von der Generalversammlung bzw. vom Vorstand der AKM) gründen. Bei der Tantiemenabrechnung werden die Informationen über Werke und Rechteinhaber mit den Musikprogrammen und den eingehobenen Lizenzentgelten zusammengeführt.

Der AKM selbst bleibt kein Gewinn. Die gesamten Einnahmen werden nach festen Regeln an die Autoren, Komponisten und deren Verleger verteilt. Die AKM zieht vor der Verteilung lediglich den entstandenen Betriebsaufwand ab.

Das Urheberrechtsgesetz in Verbindung mit dem Verwertungsgesellschaftengesetz und der staatlichen Betriebsgenehmigung der AKM (= Art Konzession) sind die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der AKM.

Die AKM unterliegt einer staatlichen Aufsicht durch die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften, die beim Bundesministerium für Justiz angesiedelt ist.
Als Genossenschaft unterliegt die AKM auch der Prüfung durch einen Revisionsverband. Der Österreichische Genossenschaftsverband (ÖGV) führt jährlich eine sog. Gebarungsprüfung und eine Prüfung des Jahresabschlusses durch.