AKM begrüßt die Initiative der EK zur Harmonisierung des rechtlichen Rahmens für Verwertungsgesellschaften
(13. Juli 2012) Die Europäische Kommission (EK) hat jüngst den schon länger angekündigten Richtlinien-Entwurf veröffentlicht. Dieser beinhaltet zwei Themenblöcke, nämlich Governance Rules und grenzüberschreitende Online-Lizenzierung.
Grenzüberschreitende Online-Lizenzierung:
Das Problem bei der grenzüberschreitenden Lizenzierung von Online-Nutzungen von Musik liegt beim Rechterückzug großer Rechteinhaber bzw. der Repertoirefragmentierung. Und genau diese Situation hat die EK im Jahr 2005 mit ihrer Empfehlung zum „crossborder-licensing“ selbst veranlasst.
In dem Richtlinien-Entwurf schlägt die EK nun kein konkretes Lizenzierungsmodell vor, sondern sie setzt Qualitätsstandards für die grenzüberschreitende Online-Lizenzierung.
Die AKM bekennt sich zu solchen Qualitätsstandards, bezweifelt jedoch, dass das Problem der Rechtezersplittung (Repertoirefragmentierung) damit gelöst wird.
Governance Rules:
Der Richtlinien-Entwurf sieht eine harmonisierte Regulierung des Betriebs von Verwertungsgesellschaften vor. Das betrifft Informationspflichten und sonstige Verhaltensregeln.
Die AKM steht einer solchen Regulierung positiv und offen gegenüber.
Hinzuweisen ist dabei, dass das geltende österreichische Verwertungsgesellschaftengesetz bereits ein sehr hohes Niveau an Regulierung für Verwertungsgesellschaften vorsieht. Im Verwertungsgesellschaftengesetz sind eine Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften, Auskunftspflichten gegenüber Mitgliedern, Musiknutzern (Veranstalter etc.) und Aufsichtsbehörde, Berichtspflichten gegenüber Mitgliedern und Aufsichtsbehörde, Vorschriften zur Transparenz und Effizienz, kaufmännische Sorgfaltspflicht, Grundsätze zur Verteilung, Streitbeilegungsmechanismen, zulässige Gesellschaftsformen, u.a.m. vorgesehen.
Die Forderung nach einer zeitnahen Auszahlung der eingehobenen Tantiemen ist nachvollziehbar. Die AKM schüttet vier Mal jährlich Tantiemen aus. Die AKM verschließt sich auch in diesem Bereich nicht Veränderungen und Weiterentwicklungen. Aber es ist auch darauf hinzuweisen, dass das mit Mehrkosten verbunden ist, welche letztlich zulasten der Tantiemenempfänger gehen (Verringerung der verteilbaren Summe).
Die AKM sieht einem intensiven Diskurs über die im Richtlinien-Entwurf aufgeworfenen Themen mit Interesse entgegen und wird sich mit konkreten Vorschlägen und Ideen einbringen.
Eine detailliertere Stellungnahme der AKM finden Sie im Artikel zum Richtlinien-Vorschlag, der in der AKM-Zeitung Nr. 3/2012 veröffentlich wurde.