Bei der Wiedergabe von weitergeleiteten TV- oder Radio-Programmen in den Gästezimmern eines Beherbergungsbetriebes handelt es sich um eine öffentliche Aufführung. Das haben sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Oberste Gerichtshof in Österreich festgestellt.
Nähere Informationen dazu (Fragen & Antworten) sowie den Vertrag für die nötige Aufführungslizenz finden Sie im Anhang.