Glossar, Fachbegriffe

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z

Mechanische Rechte

Als "mechanische" Rechte werden die Rechte der Übertragung von Werken auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe des Werkes für Gesicht oder Gehör (Bild- oder Schallträger) und der Verbreitung dieser Werkstücke bezeichnet ("mechanische" Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte). Siehe dazu auch unter "Austro-Mechana".

Davon zu unterscheiden sind die graphischen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte (für den Musikbereich: Notendruck/Abdruck von Noten, Kopieren von Noten); diese werden weder von der AKM noch von der Austro Mechana wahrgenommen. Der Erwerb dieser Rechte erfolgt direkt über die jeweiligen Urheber bzw. - bei verlegten Werken - Verlage.