Als "mechanische" Rechte werden die Rechte der Übertragung von Werken auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe des Werkes für Gesicht oder Gehör (Bild- oder Schallträger) und der Verbreitung dieser Werkstücke bezeichnet ("mechanische" Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte). Siehe dazu auch unter "Austro-Mechana".
Davon zu unterscheiden sind die graphischen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte (für den Musikbereich: Notendruck/Abdruck von Noten, Kopieren von Noten); diese werden weder von der AKM noch von der Austro Mechana wahrgenommen. Der Erwerb dieser Rechte erfolgt direkt über die jeweiligen Urheber bzw. - bei verlegten Werken - Verlage.