Glossar, Fachbegriffe

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Musiker

Unter "Musiker" wird meist sowohl der schaffende Musiker, also der Komponist, als auch der ausübende Musiker, also der Interpret verstanden. Für das Urheberrecht ist diese Bezeichnung zu unpräzise.

Die Unterscheidung ist im Bereich des Urheberrechts wichtig, da das UrhG zwischen Urhebern und Leistungsschutzberechtigten (zu denen die Interpreten gehören) unterscheidet, diesen unterschiedliche Rechte einräumt und für Urheber und Leistungsschutzberechtigte auch unterschiedliche Verwertungsgesellschaften zuständig sind.