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Symbolbild Mikrofon

WERK ANMELDEN

Hier geht´s zu Ihren Tantiemen!
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Musiker spielt Cello

Fertig? Ab in die Werkdatenbank!

 Bitte melden Sie jedes Ihrer Werke möglichst rasch nach sein­er Schaf­fung an – damit es Ihnen so schnell wie möglich Tantiemen ein­brin­gen kann! AKM und aus­tro mechana haben eine gemein­same Werk­daten­bank: Alle beteiligten Kom­pon­istIn­nen, Tex­tau­torIn­nen, ArrangeurIn­nen und Ver­lage eines Werkes sind gespe­ichert und kön­nen bei Anfra­gen jed­erzeit abge­fragt werden.

Symbolbild Tambourine

Werkan­mel­dun­gen, die bis zum 15. Jän­ner bei uns einge­hen, wer­den berück­sichtigt für:

Symbol Häkchen

die AKM Öster­re­ich- Abrech­nung für das Vorjahr

Symbol Häkchen

die aus­tro mechana-Abrech­nung für das 2. Hal­b­jahr des Vor­jahres und für die Radio und TV-Abrech­nung des Vorjahres

Anmel­dun­gen, die bis zum 15. Juli bei uns einge­hen, wer­den berück­sichtigt für:

Symbol Häkchen

die AKM Öster­re­ich- Abrech­nung für das Vorjahr

Symbolbild Double-Bass

So melden Sie Ihre Werke 

1

Im Ser­vi­ce­por­tal wählen Sie Werke melden aus.

schritt-fuer-schritt_beitritt-musikschaffende_musikschaffende_akm

2

Geben Sie all­ge­meine Infor­ma­tio­nen zum Werk bekannt.

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3

Lis­ten Sie alle beteiligten Urhe­berIn­nen und Musikver­lage auf.

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4

Laden Sie ein Audiofile hoch.

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Auch Ihr Audiofile ist bei uns gut aufgehoben

Viele von Ihnen möcht­en bei der Werkan­mel­dung auch eine Audio­datei hinzufü­gen und so Ihre Urhe­ber­schaft bele­gen. Das geht ganz einfach:

im Rah­men ein­er Werkanmeldung

im Rah­men der Über­sicht „Gesendete Werkanmeldungen“

über die erweit­erte Werk­suche im Rah­men der Werksuche-Details

Pro Werk kön­nen mehrere Audio­dateien hin­ter­legt wer­den, das Upload selb­st ist allerd­ings immer nur für einzelne Werke möglich. Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie in diesem Fold­er.

Hand fügt ein Flash-Speicherlaufwerk in einen Laptop-Port ein.

Bearbeitungen, Remixes und Tantiemen-Aufteilung 

Wird ein Werk musikalisch und/oder textlich verän­dert, spricht man von ein­er Bear­beitung oder einem Arrange­ment. Um die Bear­beitung eines geschützten Werkes ver­w­erten zu kön­nen (z. B. für eine CD-Pro­duk­tion), muss der oder die Rechtein­hab­erIn im Vor­feld dem Arrange­ment zus­tim­men. Arrange­ments von geschützten Werken wer­den von den Rechtein­hab­erIn­nen nur dann angemeldet, wenn der/die ArrangeurIn an den Tantiemen beteiligt wer­den soll.

Das gilt genau­so für Remix­es. Hat der Remix­er auch kom­poniert, kommt seine/ihre Reg­istrierung als Miturhe­berIn der neuen Werkver­sion in Frage und muss von den Rechtein­hab­erIn­nen des Orig­i­nal­w­erkes gemeldet werden.

Aus den Abrech­nungsregeln der AKM ergibt sich die jew­eilige Tantieme­naufteilung. Sollen die ArrangeurIn­nen im mech­a­nis­chen Recht (aus­tro mechana) beteiligt wer­den, muss die Höhe der Beteili­gung ver­traglich vere­in­bart sein und gemeldet werden.

So werden die Tantiemen aufgeteilt

An einem Werk gibt es in der Regel mehrere Berechtigte. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es mehrere Kom­pon­istIn­nen oder mehrere Tex­tau­torIn­nen gibt oder wenn ein Werk ver­legt ist. Der Tantieme­naufteilungss­chlüs­sel ist nicht nur ein mächtiges Wort, er gibt auch an, wie der Tantiemen­be­trag zwis­chen den am Werk Berechtigten aufgeteilt wird.

Nahaufnahme eines lächelnden Geiger, der klassisch Musik auf dem Braun spielt

Aufteilungs-Schlüssel AKM

Die Aufteilungss­chlüs­sel der AKM sind im Statut bzw. den Abrech­nungsregeln der AKM geregelt. Zu diesem „Grund­schlüs­sel“ sind viele Vari­anten und ver­traglich geregelte Abwe­ichun­gen möglich.

Aufteilungs-Schlüssel austro mechana

Ver­tragliche Vere­in­barun­gen zwis­chen den Rechtein­hab­erIn­nen haben Vor­rang vor den aus­tro mechana Aufteilungss­chlüs­seln. Ein­schränkun­gen der Ver­trags­frei­heit sind detail­liert in den Abrech­nungsregeln festgelegt.

Der Grund­verteilungss­chlüs­sel der aus­tro mechana sieht im Fall von Orig­i­nal­w­erken ohne Ver­lag eine 50:50-Aufteilung zwis­chen Kom­pon­istIn und Tex­tau­torIn vor. Bei Orig­i­nal­w­erken mit Ver­lag ist die Aufteilung zwis­chen Kom­pon­istIn bzw. Tex­tau­torIn und Ver­lag 60:40 bzw. 30 % Kom­pon­istIn, 30 % AutorIn und 40 % Verlag.

Einfache Beispiele

Manuskriptwerk: 100 % Kom­pon­istIn bei einem Instru­men­tal­w­erk bzw. 50 % Kom­pon­istIn und 50 % TextautorIn

Grafik für Tantiemen

Orig­i­nalver­legtes Werk: 66,66 % Kom­pon­istIn und 33,34 % Ver­lag (Instru­men­tal­w­erk) bzw. 33,33 % Kom­pon­istIn, 33,33 % Tex­tau­torIn und 33,34 % Verlag

Grafik für Tantiemen

Einstufung von Werken 

Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften sind legit­imiert, auf Antrag durch den/die Bezugsberechtigte(n), kul­turell hochw­er­tige Werke höher als andere sowie Orig­i­nal­w­erke höher als Bear­beitun­gen einzustufen. Wie, ist in den Abrech­nungsregeln der AKM festgelegt.

Sie haben Fra­gen zur Werkan­mel­dung? Wir berat­en Sie gerne!

Mitarbeiter Franz Fröhlich

Franz Fröh­lich

Urhe­ber und Originalverlage 
+43 50717–19378
Kon­takt

Mitarbeiter Norbert Ecker

Nor­bert Ecker

Sub­ver­lage
+43 50717–19350
Kon­takt

Mitarbeiter Sabine Schmid

Sabine Schmid

Gen­er­alverträge
+43 50717–19368
Kon­takt

FAQ

Werke kön­nen bei der Tantiemen­verteilung erst berück­sichtigt wer­den, wenn sie angemeldet sind. Es reicht nicht aus, dass ein Werk in einem Musikpro­gramm, auf ein­er Sendeliste oder ein­er CD auf­scheint. Ohne Werkan­mel­dung erhal­ten Sie keine Tantiemen.

Nein. Die Werkan­mel­dung hat nichts damit zu tun, wann der Werkschutz entste­ht. Das Urhe­ber­rechts­ge­setz knüpft den Schutz eines Werkes an seine Schaf­fung und nicht an einen For­malakt, wie eine Werkan­mel­dung oder Ähnliches.

Nein, das hat Auswirkun­gen auf Ihre Tantiemenabrech­nung. Bitte melden Sie Ihre Werke laufend und möglichst rasch nach ihrer Schaf­fung an. Wenn Sie Ihre Werke nicht rechtzeit­ig (siehe Anmelde­fris­ten) anmelden, kön­nen wir sie erst für die fol­gende Abrech­nungspe­ri­ode berücksichtigen.

Bei Manuskriptwerken – also bei unver­legten Werken – kann logis­cher­weise nur der/die Urhe­berIn selb­st das Werk anmelden. Sind mehrere Urhe­berIn­nen an einem Werk beteiligt, sollte die Anmel­dung durch jede(n) einzel­nen Beteiligte(n) erfol­gen. Passieren bei der Anmel­dung unter­schiedliche Angaben (z. B. zu den beteiligten Kom­pon­istIn­nen oder Tex­tau­torIn­nen), kon­tak­tieren wir Sie. Bei ver­legten Werken genügt grund­sät­zlich die Anmel­dung des Ver­lages – eine zusät­zliche Anmel­dung durch den bzw. die Urhe­berIn­nen ist aber den­noch sinnvoll.

Melden Sie Ihr Werk bitte über das Ser­vi­ce­por­tal an. Zusät­zlich kön­nen Sie dabei ein Audiofile Ihres Werkes hochladen oder nachträglich in der Werk­daten­bank ergänzen. Die aus­tro mechana erhält die von ihr lizen­zierten Ton­träger von den jew­eili­gen Tonträgerproduzenten/Labels, die zur Über­mit­tlung verpflichtet sind.

Nein. Jede/r Urhe­berIn meldet ihre/seine Werke immer nur bei der Ver­w­er­tungs­ge­sellschaft an, bei der sie/er Mit­glied ist. Das gilt auch, wenn ein Werk von mehreren Urhe­berIn­nen geschaf­fen wurde und diese unter­schiedlichen Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften ange­hören. Durch inter­na­tionale Koop­er­a­tio­nen sind die Doku­men­ta­tio­nen der Werke weltweit auch allen Schwest­erge­sellschaften zugänglich.

Mit­glieder der AKM/austro mechana müssen Urhe­berIn­nen­pseu­do­nyme und Urhe­berIn­nen­grup­pen-Pseu­do­nyme unbe­d­ingt melden. Dann kön­nen einige oder alle Werke unter Pseu­do­nym angemeldet wer­den. Das Urhe­berIn­nen­pseu­do­nym kann natür­lich (muss aber nicht!) mit dem Kün­st­lerIn­nen-/In­ter­pretInnen­na­men bzw. das Urhe­berIn­nen­grup­pen-Pseu­do­nym mit dem Musik­grup­pen­na­men ident sein. Sie find­en die entsprechen­den For­mu­la­re im Ser­vi­ce­por­tal unter Werke melden. Achtung: Beim Urhe­berIn­nen­grup­pen-Pseu­do­nym kön­nen die Beteiligten nachträglich nicht geän­dert werden.

Der Inter­na­tion­al Stan­dard Musi­cal Works Code (ISWC) ist eine ein­deutig Kennze­ich­nung für musikalis­che Werke und wird nach erfol­gter Anmel­dung eines Werks über die AKM vergeben.