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Symbolbild Musiknote

DAS SIND WIR

Wir sind unsere Mitglieder. Wir machen uns stark für jeden einzelnen Musikschaffenden.
Wir sind unsere Mitglieder. Wir machen uns stark für jeden einzelnen Musikschaffenden.
Konzert von Sthanley de Leon mit bunter Lichter

Ein Herz für Musikschaffende

Jed­er liebt Musik, wir lieben auch die, die sie schaf­fen: die Urhe­berIn­nen und Ver­lage. Musik kommt nicht ein­fach aus dem Radio, dem Inter­net oder dem Smart­phone. Musik ist harte Arbeit – für Kom­pon­istIn­nen, AutorIn­nen und Musikver­lage. Das Geld, das Ver­anstal­ter, Unternehmen, Radio­be­treiber etc. dafür zahlen, dass sie die Werke nutzen, reichen wir als Tantiemen an die Urhe­berIn­nen weit­er. So sor­gen wir dafür, dass Musikschaf­fende von ihrer Arbeit auch leben können.

junge Frau hört Musik im Freien

Weil Musik etwas wert ist 

Die AKM sorgt dafür, dass Musikurhe­berIn­nen und Musikver­lage eine Vergü­tung erhal­ten, wenn ihre Musik bei Konz­erten, Ver­anstal­tun­gen, in Clubs usw. gespielt, in Cafés, Restau­rants, Einkauf­szen­tren usw. als Hin­ter­grund­musik ver­wen­det, im Radio oder Fernse­hen gesendet oder im Inter­net zur Ver­fü­gung gestellt wird.

Die aus­tro mechana küm­mert sich darum, dass Musikurhe­berin­nen und Musikver­lage zu Ihren „mech­a­nis­chen Recht­en“ kom­men. Das heißt zu Ihrem Anteil an den Verkauf­ser­lösen von Ton- und Bild­ton­trägern sowie zu den Tantiemen für das Vervielfälti­gen Ihrer Werke. Sie hebt auch die Spe­icher­me­di­en­vergü­tung ein und verteilt sie.

Wir bringen das Weltrepertoire nach Österreich

Wir vertreten nicht nur das Wel­treper­toire, son­dern kön­nen unseren öster­re­ichis­chen KundIn­nen auch die Rechte daran anbi­eten. Egal, aus welchen Bere­ichen Sie kom­men – aus der Ver­anstal­tungs-Branche, der Ton­träger- und Video­pro­duk­tion, aus Rund­funk und Fernse­hen, dem Online-Geschäft, der Produktion/dem Import unbe­spiel­ter Spe­icher­me­di­en usw.

Alles, was Recht ist 

AKM und aus­tro mechana sind Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften und unter­liegen damit dem Ver­w­er­tungs­ge­sellschaftenge­setz (Ver­wGesG). Die Auf­sichts­be­hörde für Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften überwacht und prüft, was wir tun.

Nahaufnahme Hand eines Musikers schreibt Musiknoten auf Partitur
Musiksynthesizer bei der Arbeit

Wir sind die MusikurheberInnen

AKM und aus­tro mechana sind wed­er Amt noch staatliche Behörde: Wir sind nicht gewin­nori­en­tierte Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften, die den öster­re­ichis­chen Kom­pon­istIn­nen, Musik­tex­tau­torIn­nen und Musikver­la­gen gehören. Das heißt: Wir sind die Rechtein­hab­erIn­nen und organ­isieren uns auch selb­st. Unsere Organe set­zen sich auss­chließlich aus AutorIn­nen, Kom­pon­istIn­nen und Musikver­la­gen zusam­men, die über alle wesentlichen Angele­gen­heit­en, etwa Jahresab­schlüsse, Verteilungsregeln, Gesamtverträge, Bud­gets usw. entscheiden.

AKM

Die AKM ist als Genossen­schaft organ­isiert. Das Statut der AKM stellt gle­ich­sam die Ver­fas­sung der AKM dar.
Die Mit­glieder­hauptver­samm­lung beste­ht aus allen ordentlichen Mit­gliedern (=Genossen­schaf­terIn­nen). Sie tritt ein Mal jährlich zur ordentlichen Mit­glieder­hauptver­samm­lung zusam­men.
Zu den wichtig­sten Kom­pe­ten­zen der Mit­glieder­hauptver­samm­lung gehören die Wahlen des Vor­standes und des Auf­sicht­srates und ander­er AKM-Gremien, die Genehmi­gung des Jahresab­schlusses, die Änderung des Statuts, die Beschlussfas­sung über die Richtlin­ien für kul­turelle Einrichtungen.

Der Auf­sicht­srat beste­ht aus sechs ordentlichen Mit­gliedern, je zwei aus der Kurie der Kom­pon­is­ten, der Kurie der Autoren und der Kurie der Musikver­leger; diese wer­den alle fünf Jahre von der Mit­glieder­hauptver­samm­lung gewählt. Der Auf­sicht­srat wählt seine(n) Vorsitzende(n) sowie eine(n) erste(n) und zweite(n) Stel­lvertreterIn. Weit­ers gehören dem Auf­sicht­srat auf­grund geset­zlich­er Vorschriften VertreterIn­nen der Dien­st­nehmer der AKM an.

abgeschnittene Aufnahme eines Musikers, der Standup-Bass spielt

Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrates

Kurt Brun­thaler

Kom­pon­is­tenkurie

Richard Dünser

Vor­sitzen­der, Komponistenkurie

Peter Hrn­cirik

Autorenkurie

Wern­er Marinell

2. stv. Vor­sitzen­der, Autorenkurie

Hel­muth Pany

1. stv. Vor­sitzen­der, Verlegerkurie

Maria Teuch­mann

Ver­legerkurie

Heinz Man­fre­da

Finanz­ex­perte

Die aktuelle Zusammensetzung des Vorstandes

Peter Vieweger

Präsi­dent, Komponistenkurie

Edith Michaela Krupka-Dornaus

Vizepräsi­dentin, Verlegerkurie

Johann Ecker

Vizepräsi­dent, Autorenkurie

Paul Hertel

Vizepräsi­dent, Komponistenkurie

Clemens Brugger

Ver­legerkurie

Victor Poslusny

Autorenkurie

Lothar Scherpe

Kom­pon­is­tenkurie

Astrid Koblanck

Ver­legerkurie

Gerlinde Knaus

Autorenkurie

Peter Janda

Kom­pon­is­tenkurie

Wolfgang Stanicek

Ver­legerkurie

Emanuel Treu

Autorenkurie

Vier VertreterInnen der Dienstnehmer der AKM

Der Vor­stand beste­ht aus zwölf ordentlichen Mit­gliedern, je vier aus der Kurie der Kom­pon­is­ten, der Kurie der Autoren und der Kurie der Musikver­leger. Die Vor­standsmit­glieder wer­den alle fünf Jahre von der Mit­glieder­hauptver­samm­lung gewählt. Die Mit­glieder­hauptver­samm­lung wählt aus der Mitte der Vor­standsmit­glieder eine(n) Präsi­dentIn und drei Vizepräsi­dentIn­nen, die gemein­sam das Prä­sid­i­um bilden.

Nahaufnahme des Mikrofons auf unscharfem Hintergrund

Der Vorstand und in seinem Auftrag der Generaldirektor führen laut AKM-Statut die Geschäfte. Der Generaldirektor wird vom Vorstand bestellt.

Ger­not Graninger

Gen­eraldirek­tor

männlicher Musiker spielt Schlagzeug und Becken bei Konzert

Die aktuelle Zusammensetzung der Programm-Prüfungs-Kommission

Chris­t­ian Brun­thaler
Peter Havlicek
Stephan Her­zog
Peter Jägers­berg­er
Michael W. Krausz
Har­ald Lak­its
Peter Legat
Gary Lux
Lois Man­zl
Rens Nieuw­land
Gus­tav See­mann
Regine Stein­metz
Georg Strzy­zows­ki
Chris­t­ian Zierhofer

Alexan­der Blechinger
Vic­tor Gan­gl
Johannes Hin­ter­stein­er
Chris­t­ian Skokan

Die aktuelle Zusammensetzung der Kommission für musikalische Einstufungen

Kurt Brun­thaler
Richard Dünser
Ger­hard Heinz
Paul Her­tel
Peter Jan­da
Wolf­gang Mit­ter­er
Wolf­gang Stanicek

Alexan­der Blechinger
Thomas Doss
Peter Havlicek
Alois Man­zl
Hel­muth Pany
Chris­t­ian Skokan
Peter Wer­ba

Delegierte der Tantiemen-Bezugsberechtigten

Mit­glieder der AKM, die nicht ordentliche Mit­glieder (Genossen­schaf­terIn­nen) der AKM sind, son­dern allein durch einen Wahrnehmungsver­trag mit der AKM ver­bun­den sind, wer­den Tantiemen­bezugs­berechtigte (TB) genan­nt.
Bei der vor jed­er Mit­glieder­hauptver­samm­lung stat­tfind­en­den Ver­samm­lung der Tantiemen­bezugs­berechtigten kön­nen diese Delegierte aus ihren Rei­hen wählen. Die Delegierten dür­fen an der Mit­glieder­hauptver­samm­lung mit bera­ten­der Stimme teil­nehmen, in eini­gen Angele­gen­heit­en sind sie berechtigt, mitzustimmen.

Bei der Versammlung der Tantiemen-Bezugsberechtigten wurden folgende Delegierte in die Mitglieder-Hauptversammlung 2023 gewählt

Autorenkurie

Michael Stre­it­er

Piotr Veits

Kom­pon­is­tenkurie

Mor­gana Petrik

Jess Robin

Ver­legerkurie

Rosi­ta S. Romano

All­round Music

Jür­gen Distler

Ink Music

Musikerin bearbeitet Musik über Laptop

austro mechana

Die aus­tro mechana ist eine Gesellschaft mit beschränk­ter Haf­tung und eine Tochterge­sellschaft der AKM. Der Gesellschaftsver­trag regelt die Grund­sätze und Ver­ant­wortlichkeit­en in der aus­tro mechana.
Der Geschäfts­führer der aus­tro mechana ist Ger­not Graninger, der gle­ichzeit­ig auch Gen­eraldirek­tor der AKM ist.

Der Auf­sicht­srat wird von der Mit­glieder­hauptver­samm­lung bestellt. Er beste­ht aus zwei Kom­pon­istIn­nen, einem/einer Ver­legerIn und einem/einer AutorIn. Weit­ers gehören dem Auf­sicht­srat auf­grund geset­zlich­er Vorschriften VertreterIn­nen der Dien­st­nehmer der aus­tro mechana an.

Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrates

Johann Eck­er

Autor

Paul Her­tel

Kom­pon­ist

Edith Michaela

Krup­ka-Dor­naus

Ver­legerin

Peter Vieweger

Kom­pon­ist

Zwei VertreterIn­nen der Dien­st­nehmer der aus­tro mechana.

Kamera, die einen Geschäftsmann beim Sprechen aufzeichnet

GenossenschafterIn werden

Tantiemenbezugs-Berechtigte/r wird GenossenschafterIn 

Wenn Sie der AKM beitreten, wer­den Sie zunächst als Tantiemen­bezugs­berechtigtes Mit­glied aufgenommen.

Bei Erfül­lung bes­timmter Voraus­set­zun­gen kön­nen Tantiemen­bezugs­berechtigte Mit­glieder zu einem späteren Zeit­punkt Genossen­schaf­terIn­nen (Ordentliche Mit­glieder) der AKM wer­den. Die Voraus­set­zun­gen sind in den Richtlin­ien für die Zuerken­nung der Ordentlichen Mit­glied­schaft für Urhe­berIn­nen und in den Richtlin­ien für die Zuerken­nung der Ordentlichen Mit­glied­schaft für Musikver­lage normiert.

Es ist ein form­los­es, aber schriftlich­es Ansuchen an den Vor­stand der AKM zu richt­en. Aus diesem hat auch her­vorzuge­hen, in welch­er Kurie (Kom­pon­is­ten, Autoren, Musikver­lage) Sie als Ordentlich­es Mit­glied aufgenom­men wer­den wollen.

Ordentliche Mit­glieder dür­fen an den Mit­glieder­hauptver­samm­lun­gen der AKM teil­nehmen und sind in diesen Ver­samm­lun­gen stimm- und wahlberechtigt.

Hin­weis: Für die Tantiemenabrech­nung macht es keinen Unter­schied, ob ein Mit­glied der AKM ein Ordentlich­es Mit­glied oder ein Tantiemen­bezugs­berechtigter ist; Für die Gewährung Sozialer Zuwen­dun­gen, wie z.B. die Alter­squote, ist keine Ordentliche Mit­glied­schaft erforderlich.

Mitglied des Orchesters klassisch Musik beim Violinspielen auf einem Konzert

Urheberrecht

Das Urhe­ber­rechts­ge­setz (UrhG) ist so etwas wie die Magna Car­ta für die Kreativ­en. Es legt fest, dass nur der Urhe­ber bzw. die Urhe­berin entschei­det, was mit sein­er bzw. ihrer schöpferischen Leis­tung geschehen darf. Urhe­berIn­nen kön­nen jedoch auch andere Per­so­n­en damit betrauen, diese Bewil­li­gun­gen zu erteilen: Das sind im Bere­ich der musikalis­chen Urhe­ber­rechte meist Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften. Teil­weise wer­den Urhe­berIn­nen auch durch Ver­lage vertreten, z. B. bei Ver­fil­mungsrecht­en oder Bühnenaufführungen.

FAQ

Damit die Musikschaf­fend­en von ihrer Arbeit leben kön­nen. Denn Musik ist nicht ein­fach da. Sie wurde kom­poniert und geschrieben und ist geistiges Eigen­tum der Urhe­berIn­nen. Für die Nutzung ihrer Werke ste­ht ihnen laut Urhe­ber­recht eine faire Bezahlung zu. Wir von AKM und aus­tro mechana heben diese Tantiemen treuhändig ein und geben sie an die Musikschaf­fend­en weiter.

Alle, die Konz­erte, Bälle, Zelt­feste, Früh­schop­pen, Vere­ins­feiern, Fir­men­feiern oder The­at­er­auf­führun­gen mit Musik ver­anstal­ten. Betriebe, die ihre Gäste mit Musik erfreuen (Gas­tronomie, Hotel­lerie, Han­del, etc.), Kinos, Radio- und Fernse­hanstal­ten, Ton- und Bild­ton­träger­her­steller, Betreiber von Web­sites, Webra­dios, Musik­down­load­shops usw.

Uns bleibt selb­st kein Gewinn. Die gesamten Ein­nah­men wer­den nach fes­ten Regeln an die AutorIn­nen, Kom­pon­istIn­nen und Ver­lage verteilt. Wir ziehen vor der Verteilung nur unseren ent­stande­nen Betrieb­saufwand ab.

Ja, und zwar ab ihrem Entste­hen bis 70 Jahre nach dem Tod aller am Werk beteiligten Urhe­berIn­nen – unab­hängig davon, ob diese Urhe­berIn­nen „bekan­nt“ sind oder nicht. Selb­st nach Ablauf dieser 70-jähri­gen Schutzfrist kön­nen Musik und Texte noch durch Bear­beitun­gen geschützt sein, weil auch Bear­beitun­gen urhe­ber­rechtlichen Schutz genießen.

Wen­den Sie sich bitte an die jew­eili­gen Musikver­lage, deren Werke Sie abdruck­en oder ins Netz stellen wollen. Dort kön­nen Sie die graphis­chen Vervielfäl­ti­gungs- und Ver­bre­itungsrechte an musikalis­chen Werken erwerben.