Unter dem Titel Start-Stipendien 2019 schreibt das Bundeskanzleramt Österreich insgesamt 35 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs in den Bereichen Musik und darstellende Kunst aus.
Die Start-Stipendien stellen eine Anerkennung des Schaffens junger professioneller Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Stipendien haben jeweils eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je EUR 7.800,00 dotiert. Das Vorhaben muss 2019 begonnen werden.
Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag (siehe Alleinerziehenden-Formular). Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.
Voraussetzungen
Bewerbungsunterlagen
Bitte kennzeichnen Sie alle Unterlagen mit Ihrem Namen.
NICHT gefördert werden im Rahmen der Start-Stipendien:
Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen:
„Start-Stipendien für Musik und darstellende Kunst 2019“
Kontakt: Mag. Martin Seiwald, MAS
Tel.: +43 1 531 15 206849
E-Mail: martin.seiwald@bka.gv.at
Schriftliche Bewerbungen sind spätestens bis zum 31. März 2019 an das
Bundeskanzleramt Österreich, Abteilung II/2, Concordiaplatz 2, 1010 Wien
zu richten. Es gilt der Poststempel.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von spartenspezifischen Fachjurys zu unterschiedlichen Terminen ausgewählt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Nicht fristgerechte und unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Start-Stipendien-Einreichungen keine Begründung der Jury-Vorschläge erfolgt.