Die bereits umgesetzte Verkürzung der Abrechnungszyklen für ORF Radio und ORF Fernsehen und die künftig vorgesehene halbjährliche Abrechnung von UM und MM führt auch zu einer stufenweisen Anpassung der Vorschuss-Regelung.
Durch die Erhöhung der Anzahl der Abrechnungstermine pro Jahr für die wichtigsten Abrechnungsparten ist künftig die Gewährung von „Inlands-Vorschüssen“ nicht mehr erforderlich.
Derzeit werden an eine große Zahl von Bezugsberechtigten Inlands-Vorschüsse in Höhe von 50% der Inlandsabrechnungssparten gewährt. Die Rückverrechnung dieser Inlands-Vorschüsse erfolgt regelkonform im Juni des Folgejahres. Da die Auszahlungen von ORF Fernsehen, ORF Radio, UM und MM nicht mehr ausschließlich im Juni erfolgen, kann diese Form der Rückverrechnung zu Liquiditätsengpässen von Bezugsberechtigten führen. Deshalb werden ab dem Auszahlungstermin Juni 2019 keine Inlands-Vorschüsse auf die Österreich-Abrechnung mehr gewährt.
Die Rückverrechnung der offenen Inlands-Vorschüsse aus dem Jahr 2018 zu diesem Termin wird gestundet und in weiterer Folge in 5 gleichen Jahresraten ab Juni 2020 durchgeführt. Die offenen Vorschussbeträge aus 2018 sind damit im Jahr 2024 vollständig getilgt. Eine raschere Tilgung ist natürlich ebenso möglich, bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die MitarbeiterInnen der Mitgliederbuchhaltung.
Mit dieser Regelung erfolgt die Umstellung auf laufende Auszahlungen ohne den negativen Effekt der einmaligen vollständigen Vorschussverrechnung.
In weiterer Folge wird es keine Inlands-Vorschusszahlung auf Inlandsabrechnungen mehr geben. In begründeten Einzelfällen sind Vorauszahlungen weiterhin möglich, die im Zuge der nächstfolgenden Auszahlung(en) wieder in Abzug gebracht werden. Ausnahmen von dieser Vorgehensweise bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vorstandes.
Die bestehende Regelung betreffend die Vorauszahlungen auf Auslandstantiemen bleibt davon unberührt.
Weitere Informationen zur Abrechnung finden Sie hier.