Sehr geehrter Kunde! Sehr geehrte Kundin!
Ihre aktuelle AKM-Rechnung wurde bereits vor der Bekanntgabe der Verordnungsinhalte des neuerlichen Lockdowns erstellt.
Sollte Ihr Betrieb zu einer jener Branchen zählen, die von einem behördlichen Betretungsverbot betroffen sind, brauchen Sie die Rechnung NICHT einzahlen. Die buchhalterische Richtigstellung erfolgt mit der nächsten Rechnung Anfang Dezember 2020.
Wenn Sie nicht von der behördlichen Schließung bzw. dem Betretungsverbot betroffen sind, ersuchen wir Sie, die Rechnung fristgerecht zu begleichen.
Für allfällige Rückfragen kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenbetreuer, der gerne für Sie da ist.
Bleiben Sie gesund und gehen wir weiter gemeinsam durch diese schweren Zeiten!