Wenn bezugsberechtigte UrheberInnen sterben, können ihre Verwertungsrechte an RechtsnachfolgerInnen mittels Einantwortungsbeschluss übertragen werden. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass die AKM keine Information über das Ableben eines Mitglieds (oder Rechtsnachfolgers) erhält. Trotz aufwändiger Recherche gelingt es uns in vielen Fällen nicht, den oder die RechtsnachfolgerInnen zu ermitteln um die bei uns einlangenden Tantiemen an sie zu verteilen.
Liegt von einem Mitglied (oder einem/einer RechtsnachfolgerIn) keine gültige Bankverbindung vor und fehlt eine aktuelle Adresse zwecks Kontaktaufnahme, ist es uns ebenso nicht möglich, eine Auszahlung der Tantiemen zu veranlassen.
Fälle wie diese werden in unserer Liste der nicht ermittelbaren RechtsnachfolgerInnen oder RechteinhaberInnen erfasst und veröffentlicht.
Hinweise erbeten
Es ist uns ein großes Anliegen, diese Personen bzw. ihre RechtsnachfolgerInnen zu finden und die vorhandenen Tantiemen an sie zu verteilen. Wenn Sie eine Person auf der Liste kennen oder Hinweise zu ihrem Verbleib haben, freuen wir uns über eine Nachricht an mitglieder@akm.at.