Wichtig für alle Live-Auftritte!
Die Musikprogramme bilden die Grundlage für die Abrechnung der eingehobenen Aufführungsentgelte an die UrheberInnen und Verlage.
Wann Musikprogramme auszufüllen sind
Wenn Musik live aufgeführt wird, d.h. Musikgruppen/AlleinunterhalterInnen mittels Musikinstrumenten mit oder ohne Gesang oder nur gesanglich Musik darbieten. Das betrifft nicht nur Konzerte, sondern auch an das Musizieren bei Zeltfesten, Frühschoppen, Bällen, Vereinsveranstaltungen, beim Heurigen, in Lokalen u.a.m.
Auf den Musikprogrammen sind nur live dargebotene Musikwerke (siehe dazu oben) zu notieren. Somit sind für Veranstaltungen, bei denen Musik ausschließlich „mechanisch“ wiedergegeben wird, keine Musikprogramme auszustellen.
Hinweis: Wenn Sie auch ausübende(r) MusikerIn sind, vergessen Sie daher bei Live-Auftritten bitte nicht, Ihre Musikprogramme an uns zu übermitteln. Bei Musikgruppen reicht es selbstverständlich, wenn ein Gruppenmitglied diese Aufgabe übernimmt.
Detaillierte Informationen sowie den Link zur Online-Programm-Meldung (auch für Live-Auftritte im Ausland nutzbar) finden Sie hier.