Jährliche Versammlungen für die unterschiedlichen Mitgliedergruppen
Aufgrund der Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen gilt nachfolgende Regelung für die jährlichen Versammlungen unserer Mitglieder.

Mitgliederhauptversammlung (MHV)
Die Mitgliederhauptversammlung der AKM findet in Form einer schriftlichen Abstimmung und Wahl statt.
Zur Teilnahme berechtigt sind ordentliche Mitglieder (GenossenschafterInnen) der AKM sowie die Delegierten der Tantiemenbezugsberechtigten der AKM. Alle GenossenschafterInnen erhalten fünf Wochen vor der Mitgliederhauptversammlung eine gesonderte Einladung.
Versammlung der Tantiemenbezugsberechtigten (TB)
Die Versammlung der Tantiemenbezugsberechtigten findet online statt. Teilnahmeberechtigt sind Bezugsberechtigte der AKM, die nicht ordentliche Mitglieder der AKM sind.

Mitgliederhauptversammlung
Die jährlich stattfindende Versammlung beschließt über den Transparenzbericht und den darin enthaltenen Jahresabschluss.
Versammlung der Bezugsberechtigten (BB)
Für Bezugsberechtigte der austro mechana, die nicht Bezugsberechtigte der AKM sind, findet jedes Jahr eine eigene Versammlung statt.