Öffentliche Aufführung/ Anmeldung Info
Jede öffentliche Aufführung von Musik ist der AKM im Vorhinein zu melden.
Unter Aufführung im Sinne des Urheberrechts werden nicht nur Konzerte und andere Veranstaltungen mit Livemusik und/oder mechanischer Musik wie z.B. Bälle, Zeltfeste, Frühschoppen, Partys etc. verstanden, sondern z.B. auch der Musikeinsatz (auch Hintergrundbeschallung, Telefonwartemusik) in Boutiquen, Supermärkten, Handelsketten, Cafes, Gaststätten, Restaurants, Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, Fitnessstudios, Friseure etc.
So gehen Sie richtig vor:
Bei Einzelveranstaltungen
(Konzerte, Bälle, Zeltfeste, Frühschoppen, Kirtage, Lesungen etc.):
Anmeldung der Veranstaltung bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle der AKM bis drei Tage vor der Veranstaltung.
Die Veranstaltungsanmeldung kann Online über den Lizenzshop der AKM gemacht werden.
Das Anmeldeformular steht Ihnen aber auch als PDF-Dokument zur Verfügung (Anmeldung Formulare)
Bei Dauerveranstaltungen
(regelmäßige bzw. ständig wiederkehrende Musikdarbietungen durch CD-Player, Tonbandgeräte, DVD-Player, Radio- und Fernsehapparate, Musikautomaten, MP3-Anlagen etc., u.U. auch regelmäßige Live-Musik in Lokalen/Betrieben):
Meldung der Musiknutzung (vor Inbetriebnahme!) an die AKM und Abschluss eines Lizenzvertrages. Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der jeweils zuständigen AKM-Geschäftsstelle in Verbindung.
Eine Reihe von Lizenzverträgen kann bereits Online abgeschlossen werden (z.B. Hintergrundmusik in Verkaufsbetrieben, Telefonwartemusik). Besuchen Sie dazu bitte unseren Lizenzshop.