Audioproduktionen
Audio-Produktionen sind Aufnahmen von Musik- und/oder Sprach-Werken auf analogen oder digitalen Medien zu handelsüblichen Zwecken (Verkauf, Promotion).
Die bekanntesten Medien sind:
- alle CD-Formate (z.B. CD-LP, CD-Maxi, CD-Single, SuperAudio-CD, MixedMode-CD)
- DVD-Audio (nicht DVD-Video)
- alle Vinyl-Formate (z.B. LP, Maxi-Single, Single, EP)
- Musikkassette
Erforderliche Rechte für Audioproduktionen
Die austro mechana vertritt die Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung an musikalischen Werken. Gegen Bezahlung der entsprechenden Lizenzgebühr erteilt sie dafür die sogenannte Werknutzungsbewilligung.
Für eine Bearbeitung ist allerdings eine individuelle Zustimmung der betroffenen Rechteinhaber notwendig.
Lizenzgebühren für Audioproduktionen
Mehrere Kriterien beeinflussen die Höhe der Lizenzgebühr
- Verwendungszweck
- Musikalischer Inhalt
- Nutzungsumfang
Verwendungszweck:
Die Lizenzgebühr beträgt grundsätzlich 10% des Detailverkaufspreises (exklusive Umsatzsteuer) pro Tonträger vorbehaltlich der Mindestlizenzen pro Tonträgerkategorie. Wird eine Audio-Produktion (oder ein Teil der gesamten Auflage) kostenlos verbreitet, ist dafür die entsprechende Mindestlizenz pro Tonträger-Kategorie zu bezahlen.
Musikalischer Inhalt:
Natürlich muss nur für die Nutzung von Werken, die noch urheberrechtlichen Schutz genießen und deren Urheber von uns vertreten werden, eine Lizenzgebühr an unsere Gesellschaft bezahlt werden. Unser Anteil (in %) an einer Audio-Produktion berechnet sich grundsätzlich aus der Spieldauer der durch unsere Gesellschaft vertretenen Werke im Verhältnis zur Gesamtspieldauer der Audio-Produktion.
Nutzungsumfang:
Aus den Kriterien „Verwendungszweck“ und „Musikalischer Inhalt“ können wir die Lizenzgebühr, die pro Tonträger an unsere Gesellschaft zu entrichten ist, berechnen. Die Gesamtsumme ergibt sich aus der Multiplikation dieser Lizenzgebühr mit der Anzahl der hergestellten Tonträger.
Lizenzgebühren für Eigenproduktionen
Die austro mechana erteilt auf Wunsch der Bezugsberechtigten die Werknutzungsbewilligung unter Verzicht auf das Inkasso von Lizenzgebühren für alle oder einzelne Werke. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Der Produzent/die Produzenten ist/sind zugleich Urheber aller von dem Verrechnungsverzicht betroffenen Werke auf der gegenständlichen Audio-Produktion.
- Die Urheber der betroffenen Werke sind entweder Mitglieder unserer Gesellschaft oder haben ihre Rechte noch an keine andere Verwertungsgesellschaft im In- oder Ausland abgetreten.
- Die Urheber der betroffenen Werke sind die alleinigen Inhaber der Urheberrechte, es werden keine Rechte Dritter genutzt, wie z.B. (Mit-)Urheber, die nicht als Produzenten beteiligt sind, oder Musikverlage, mit denen vertragliche Regelungen über eine Beteiligung an den Tantiemen getroffen wurden.
- Die gegenständliche Audio-Produktion wird von den Produzenten/Urhebern auf eigenes Risiko und zum ausschließlich eigenen Nutzen hergestellt.
- Die gegenständliche Audio-Produktion wird auf einem eigenen Label oder neutral (= ohne Label) veröffentlicht.
Für die Abwicklung einer Produktionsmeldung, für die wir auf das Inkasso von Lizenzgebühren verzichten, ist eine einmalige Administrationsgebühr an die austro mechana zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach der Gesamtauflage der jeweiligen Produktion, die angeführten Beträge verstehen sich inklusive 20% Mehrwertsteuer:
EUR 30,00 für eine Gesamtauflage bis 500 Stück
EUR 42,00 für eine Gesamtauflage bis 1.000 Stück
EUR 60,00 für eine Gesamtauflage bis 2.000 Stück
EUR 90,00 für eine Gesamtauflage über 2.000 Stück
Ein Inkasso-Verzicht wirkt sich nur auf die jeweilige Produktion aus. Tantiemen-Ansprüche für andere Nutzungen, wie z.B. Konzerte oder Radio/TV-Ausstrahlungen, sind davon nicht betroffen.
Allerdings reduziert ein Inkasso-Verzicht die Berechnungsbasis für unsere Pauschalabrechnungen und für etwaige SKE-Alterszuschüsse. Dieses Faktum sollte bei der Überlegung, ob ein Inkasso-Verzicht beantragt wird oder nicht, berücksichtigt werden.
Verantwortung für die Anmeldung einer Audioproduktion
Die Anmeldung einer Audio-Produktion erfolgt üblicherweise durch den Produzenten.
Wir verstehen unter Produzent die Person/die Firma, die im wirtschaftlichen Sinne für die gegenständliche Audio-Produktion verantwortlich ist.
Vorgehensweise bei der Anmeldung einer Audioproduktion
Bitte verwenden Sie für die Anmeldung unser Formular „Produktionsmeldung“. Dieses Formular steht Ihnen sowohl zum Download (als PDF- und als EXCEL-Datei) als auch als Online-Formular zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Informationen zum Datenschutz.
Die wichtigsten Daten für eine Produktionsmeldung im Überblick (Erläuterungen zu den einzelnen Punkten finden Sie sowohl in den zum Download angebotenen Dateien als auch im Online-Formular.):
Produktionsdaten
- Produktionstitel
- Interpret
- Katalognummer
- Labelname
Musikalischer Inhalt
- Werktitel
- Urheber
- Spieldauer
Nutzungsdaten
- Tonträger-Format
- Auflage
- Herstellungsfirma
- Verkaufspreis
- Anzahl Promotionexemplare
Zeitlicher Ablauf für die Anmeldung einer Audioproduktion
Wir benötigen die Produktionsmeldung in jedem Fall vor der physischen Herstellung der Tonträger. Anhand der gemeldeten Daten stellen wir fest, ob bzw. in welchem Ausmaß die von unserer Gesellschaft wahrgenommenen Rechte betroffen sind und ob bzw. in welcher Höhe eine Lizenzgebühr an unsere Gesellschaft zu entrichten ist.
Mit vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr ist die Werknutzungsbewilligung dem Antragsteller erteilt.
Anschließend wird der Fabrik die sogenannte Herstellungsgenehmigung für die entsprechende Auflage übermittelt. Von den Fabriken (Presswerken) erhält die austro mechana monatlich Kontrollmeldungen über alle Fertigungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nimmt, und senden Sie uns daher Ihre Anmeldung so früh wie möglich.