Zusammenarbeit mit Schwestergesellschaften weltweit
AKM und austro mechana haben mit zahlreichen ausländischen Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA in Deutschland) in allen Erdteilen Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen.
Aufgrund dieser Verträge werden die ausländischen Gesellschaften im jeweiligen Land auch für Mitglieder der AKM und der austro mechana tätig, d.h. sie heben in ihrem Land die Lizenzentgelte auch für unsere Mitglieder ein und rechnen die auf unsere Mitglieder entfallenden Tantiemenbeträge an die AKM und austro mechana ab.
Die AKM rechnet die Tantiemen aus dem Ausland im März, Juni, September und Dezember ab.
Auslandsabrechnungen mit sehr geringen Tantiemenaufkommen und verbunden mit großem Arbeitsaufwand werden aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht auf die jeweiligen Berechtigten abgerechnet, sondern die Abrechnung erfolgt laut Vorstandsbeschluss in Form einer Pauschalabrechnung.
Abrechnungen ausländischer Gesellschaften
Die austro mechana erhält von den ausländischen Gesellschaften Abrechnungen für die Nutzung mechanischer Rechte im Ausland übermittelt.
Die AKM erhält von den ausländischen Gesellschaften Abrechnungen für die Nutzung der Aufführungs- und Senderechte im Ausland übermittelt.
Eine Auflistung der Auslandsabrechnungen mit Auszahlungsterminen der AKM und der austro mechana finden Sie hier.
Auch im Vorfeld für Sie tätig
AKM und austro mechana kümmern sich selbstverständlich auch um allfällige Reklamationen ihrer Mitglieder zu den Auslandsabrechnungen.
Als zusätzliche Serviceleistung wird die AKM auch im Vorfeld der Abrechnung tätig: Über das Service Programme können Live-Auftritte im Ausland gemeldet werden.
austro mechana können Tonträgerproduktionen im Ausland unter der e-mail Adresse ausland@aume.at gemeldet werden.