Infos zur Programm-Meldung bei Auftritten im Ausland
Wenn Sie im Ausland auftreten, ist es sinnvoll das entsprechende Programmformular vom Veranstalter einzufordern und es diesem dann ausgefüllt zu übergeben oder das ausgefüllte Programmformular bzw. das gedruckte Programm direkt an die betreffende ausländische Urheberrechtsgesellschaft zu übermitteln.
Hinweis: Praktisch jede ausländische Verwertungsgesellschaft hat ihr Programmformular auf ihrer Website zum Abruf bereitgestellt.
Einreichfrist für Programme aus 2019
Programme für das Jahr 2019 werden bis spätestens 10. Dezember 2022 angenommen.
Weiterleitung an ausländische Gesellschaften
Als Serviceleistung für ihre Mitglieder leitet die AKM Programm-Meldungen zu Live-Auftritten im Ausland gerne an die ausländischen Schwestergesellschaften weiter.
Hierbei sind einige Dinge zu beachten:
- 1 Veranstaltung – 1 Programm-Meldung
Aufgrund internationaler Vereinbarungen zwischen der AKM und ihren ausländischen Schwestergesellschaften ist für jede Veranstaltung ein eigenes Programmformular auszufüllen. - Programm-Meldung über das Serviceportal
Bedingt durch einen hohen Automatisierungsgrad bei der Verarbeitung der Programme durch die Schwestergesellschaften ist die AKM zunehmend angehalten, die Programme in geeigneter elektronischer Form weiterzuleiten. Bitte geben Sie die Programm-Meldung für das Ausland daher ausschließlich über das Serviceportal bekannt.
Die „Programm-Meldung Ausland“ finden Sie nach dem Login auf unserem Serviceportal im Webservice „Meine Programme“. Falls Sie dieses Webservice noch nicht genutzt haben und einen Zugang zu unseren Online-Services benötigen, registrieren Sie sich bitte hier.
Mit unserem Leitfaden für die Programm-Meldung Ausland (auch auf Englisch verfügbar) haben Sie Ihre Meldung in kürzester Zeit erledigt.
Spezielle Gegebenheiten bei einigen ausländischen Schwestergesellschaften
Die Meldefrist bei den ausländischen Gesellschaften beträgt – mit Ausnahmen (siehe dazu weiter unten) – drei Jahre ab Veranstaltungsdatum.
Idealerweise werden Programme laufend und möglichst zeitnah zum Veranstaltungsdatum gemeldet, um Verzögerungen in der Abrechnung zu vermeiden.
Spanien
Aufgrund neuer Richtlinien bei der spanischen Schwestergesellschaft SGAE gilt ab sofort: Bei Eingabe der Programm-Meldung darf das Veranstaltungsdatum maximal 10 Monate vor dem tagesaktuellen Datum liegen.
Veranstaltungen außerhalb dieses Zeitfensters können gegebenenfalls in der Abrechnung der Schwestergesellschaft nicht berücksichtigt werden.
Italien
Die italienische Schwestergesellschaft SIAE nimmt entsprechend ihren Abrechnungsregeln nur Programme an, die durch den Veranstaltenden an die SIAE direkt übermittelt werden. Die jeweiligen Programme müssen vorab durch die Programmaussteller/AKM Mitglieder unterschrieben werden. Eine Weiterleitung der AKM führt nicht zum gewünschten Ergebnis.
In Ihrem eigenen Interesse ersuchen wir Sie sicherzustellen, dass die VeranstalterInnen die unterschriebenen Programm-Meldungen tatsächlich an die SIAE weiterleiten.
Wir empfehlen Ihnen, eine Kopie der unterschriebenen Programm-Meldung für etwaige Reklamationen zu behalten.
Großbritannien
Gilt für UK sowie die von den UK verwalteten Territorien Zypern & Malta:
Bei Eingabe der Programm-Meldung darf das Veranstaltungsdatum maximal 10 Monate vor dem tagesaktuellen Datum liegen.
Veranstaltungen außerhalb dieses Zeitfensters werden in der Abrechnung der Schwestergesellschaft nicht berücksichtigt.
USA
Veranstaltungen im Zeitraum vom 1.1. bis 31.12. des Vorjahres können nur bis max. 1.4. des aktuellen Jahres gemeldet werden.
Veranstaltungen außerhalb dieses Zeitfensters werden in der Abrechnung der Schwestergesellschaft nicht berücksichtigt.