Reklamationen Abrechnung Ausland
Erträge aus Nutzungen von AKM-Repertoire im Ausland erhalten unsere Mitglieder über die jeweilige Auslandsabrechnung. Der Eingang dieser Gelder in der AKM erfolgt in unterschiedlichen Zeitintervallen, abhängig vom Abrechnungsturnus der jeweiligen Gesellschaft, jedoch zumindest einmal jährlich.
Die Verteilung dieser Gelder durch die AKM mittels Auslandsabrechnung erfolgt einmal jährlich pro Land und Gesellschaft. Für die Länder Deutschland, Schweiz, Frankreich, Spanien und Großbritannien zweimal pro Jahr.
Die Auszahlungstermine der Auslandsabrechnungen finden Sie hier.
Reklamationen von Auslandsabrechnungen reicht die AKM bei der jeweiligen Schwestergesellschaft ein. Vorab ist eine Überprüfung empfehlenswert, ob das betroffene Land, der Zeitraum und die Sparte bereits ausgeschüttet wurden.
Um erfolgreich bei unseren Partnergesellschaften aus dem Ausland urgieren zu können, benötigen wir von Ihnen nähere Angaben via E-Mail an reklamationausland@akm.at.
- Für Reklamationen von Radio-/TV-Ausstrahlungen übermitteln Sie uns bitte das Sendedatum wie auch den Namen des ausstrahlenden Senders bzw. der Sendung und sofern Ihnen bekannt eine zumindest ungefähre Uhrzeit der Ausstrahlung.
- Für Reklamationen von öffentlichen Aufführungen/Konzerten schicken Sie uns bitte eine Kopie des Programmes, das vom Veranstalter bei der jeweiligen Schwestergesellschaft eingereicht wurde. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, dann teilen Sie uns bitte alle Ihnen bekannten Details der Aufführung wie das Aufführungsdatum, Name und Anschrift des Veranstalters und des Veranstaltungsortes mit. Falls Sie die betroffenen Konzerte bereits über unser Serviceportal gemeldet haben, können Ihre Programm-Meldungen als Grundlage für die Reklamation herangezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass Reklamationen generell nur drei Jahre rückwirkend möglich sind; z.B. für die AKM Auslands-Abrechnungen 2021 inkludiert dies Reklamationen für Nutzungen aus den Jahren 2018-2020.
Im Falle einer neuen Mitgliedschaft bei der AKM möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Reklamationen für Geschäftsjahre vor Ihrem AKM Beitritt nicht bei uns reklamiert werden können.
Beispiel einer Standardreklamation
März
Auszahlung Auslandsabrechnung; Prüfung und Feststellen eines Reklamationsfalles
Innerhalb der nächsten 4-8 Wochen
Einreichen der Reklamationsunterlagen bei AKM. AKM leitet die Reklamationsunterlagen an Schwestergesellschaft weiter
Innerhalb von rund 6-12 Wochen
Schwestergesellschaft prüft. Bestätigung und Korrektur mit nächster planmäßiger Abrechnung
Oktober (Annahme)
Eingang der Abrechnung der Schwestergesellschaft bei AKM inklusive Reklamationsdaten
November – Dezember
Verarbeitung Auslandsabrechnung im Zuge nächstfolgend geplanter Abrechnung Schwestergesellschaft
März
Auszahlung Auslandsabrechnung