AKM
Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM) reg. Gen.m.b.H.
Die AKM nimmt treuhändig die Aufführungs,- Zurverfügungstellungs- und Senderechte sowie damit in Zusammenhang stehende Vergütungsansprüche der musikalischen UrheberInnen (KomponistInnen und TextdichterInnen) und der MusikverlegerInnen wahr.
austro mechana
Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrrechte Ges.m.b.H.
Die austro mechana nimmt treuhändig Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte auf Ton- und Bildtonträgern sowie damit in Zusammenhang stehende Vergütungsansprüche der musikalischen UrheberInnen (KomponistInnen und TextautorInnen) und der MusikverlegerInnen wahr.
Literar Mechana
Literar Mechana Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte Ges.m.b.H.
Die Literar Mechana nimmt treuhändig Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche der UrheberInnen und VerlegerInnen von Sprachwerken – mit Ausnahme von mit Werken der Tonkunst verbundenen Sprachwerken – wahr. Zu den Nutzungsrechten gehören v.a. die Vortragsrechte, die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte auf Ton-, Bild- oder Bildtonträgern, das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Rundfunksendungen und von Ton-, Bild- und Bildtonträgern.
Bildrecht
Die Bildrecht GmbH – Gesellschaft zur Wahrnehmung visueller Rechte nimmt treuhändig verschiedene Rechte und Ansprüche von bildenden KünstlerInnen, Fotografinnen und Choreographinnen wahr.
VDFS
Die VDFS Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden Gen.m.b.H. nimmt treuhändig verschiedene Rechte und Ansprüche der Filmschaffenden wahr.
LSG
LSG Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Ges.m.b.H.
Die LSG nimmt treuhändig verschiedene Rechte und Ansprüche der ausübenden KünstlerInnen und TonträgerproduzentInnen sowie MusikvideoproduzentInnen wahr.
VAM
Die VAM Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien GmbH nimmt treuhändig verschiedene Rechte und Ansprüche der FilmherstellerInnen wahr.
RAW
Die RAW Einrichtung zur Geltendmachung der Rechte der öffentlichen Aufführung/ Wiedergabe von Audiovisuellen Medien GmbH nimmt die Rechte der öffentlichen Aufführung wahr, sofern ein(e) FilmherstellerIn Berechtigte(r) ist.
VGR
Die VGR Verwertungsgesellschaft Rundfunk GmbH nimmt treuhändig verschiedenen Rechte und Ansprüche der RundfunkunternehmerInnen wahr.