Alle Infos für die Programm-Meldung zu Auftritten im Inland
Live-Auftritt und Programm-Meldung gehören zusammen
Vergessen Sie daher bei Live-Auftritten bitte nicht auf die Programm-Meldung an die AKM.
Programm-Meldung Online
Nutzen Sie das Serviceportal zur Programm-Meldung für Live-Aufführungen der Sparte Unterhaltungsmusik. Zu den vielen Vorteilen der Nutzung dieses Onlineservices gehört, dass Ihnen dort ihr bisher mit Programmen gemeldetes Repertoire sowie eine Übersicht der von Ihnen abgegebenen Musikprogramme zur weiteren Verwendung zur Verfügung steht.
Bitte beachten Sie, dass es nicht zulässig ist, die für die Online-Nutzung notwendigen Zugangsdaten an Dritte, wie z.B. Verlage, Labels, weiterzugeben.
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Programm-Meldung
Die Programme sind vollständig und korrekt auszufüllen. Vergessen Sie dabei bitte nicht auf die geforderte Information zum Veranstalter bzw. zur Veranstalterin.
Für eine gerechte Abrechnung der eingehobenen Aufführungsentgelte ist es ganz wichtig, dass der Repertoireteil der Musikprogramme wahrheitsgemäß ausgefüllt wird. Der/die ProgrammausstellerIn haftet für die Richtigkeit der von ihm/ihr gemachten Angaben, welche Werke gespielt wurden.
Auf dem Programm sind alle gespielten Werke zu notieren, alos auch das Fremdrepertoire und freie Werke. Beachten Sie bitte, dass die Angabe des Titels einer Oper, Operette, oder eines Sammelheftes nicht genügt; es muss vielmehr angeführt werden, welche einzelne Titel gespielt wurden.
Bei der Programm-Abrechnung können maximal 18 voll ausgespielte Titel pro Stunde akzeptiert werden. Bei Werken, die in Kurzversionen aufgeführt werden, setzen Sie bei Webmeldungen ein „Häkchen“.
Beachten Sie bitte, dass Veranstaltungen mit Tanz und Veranstaltungen ohne Tanz auf gesonderten Programmen zu notieren sind.
Einsendefristen
Ab 2019 beschleunigen wir die Abrechnung der Live-Aufführungen der Unterhaltungsmusik und der Mechanischen Musik und rechnen zwei Mal pro Jahr ab – im Juni und Dezember. Meldungen über das Web-Service können schneller verarbeitet und abgerechnet werden.
Meldung über das Web-Portal
Einreichdatum | Abrechnung |
---|---|
bis 30. April | Dezember |
bis 30. November | Juni des Folgejahres |
Papier-Meldungen
Einreichdatum | Abrechnung |
---|---|
bis 30. April | Dezember oder Juni des Folgejahres |
bis 30. November | Juni oder Dezember des Folgejahres |
Genereller Hinweis zur Programmlieferung
Da es einiger Vorarbeiten bedarf, bis ein Programm der Abrechnung zugeführt werden kann, ersuchen wir um laufende Programm-Meldung. „Laufend“ bedeutet nicht, dass Sie das Programm nach jedem Live-Auftritt melden sollen, sondern einfach öfter als nur ein Mal im Jahr, also z.B. nach
- max. 10 Veranstaltungen bei Einzelveranstaltungen bzw.
- nach drei Monaten bei regelmäßigen oder mehreren regelmäßigen Veranstaltungen.