Programm-Meldung zu Auftritten im Inland
Vom Konzertsaal ins Serviceportal
Der Live-Auftritt ist gut über die Bühne gegangen, das Publikum verlässt von der Musik beflügelt den Veranstaltungsort. Jetzt fehlt nur noch die Programm-Meldung, die eine genaue Abrechnung der Tantiemen an die an den Werken berechtigten UrheberInnen und Verlage ermöglicht. Vergessen Sie daher bei Live-Auftritten bitte nicht auf die Programm-Meldung an die AKM.
Live-Auftritt und Programm-Meldung gehören zusammen!
Wir freuen uns auf Ihre Programm-Meldungen im Serviceportal. Nach dem Login wählen Sie das Service MEINE PROGRAMME und melden Ihre Live-Auftritte der Unterhaltungsmusik. Das Einreichen von Papierprogrammen ist nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Weitergabe Ihrer Zugangsdaten ins Serviceportal an Dritte (zB Verlag, Label) nicht zulässig ist.
So wird Ihre Programm-Meldung ein Hit
Bitte füllen Sie die Programme vollständig und korrekt aus. Für eine gerechte Abrechnung der eingehobenen Aufführungsentgelte ist es essentiell, dass der Repertoireanteil der Musikprogramme wahrheitsgemäß ausgefüllt wird. Der Programmaussteller haftet für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben, welche Werke gespielt wurden.
Bitte geben Sie alle gespielten Werke an, also auch das Fremdrepertoire und freie Werke, die Sie „live“ aufgeführt haben.
Egal ob Einzelveranstaltung oder wiederkehrende Live-Aufführungen, die Meldung erfolgt im selben Formular. Bei mehr als 10 Spieltagen legen Sie einfach ein weiteres Formular an.
Für die gesamte Aufführungszahl sind mindestens 3 und maximal 18 Musiktitel pro Stunde auf Basis der Nettoauftrittsdauer zulässig. Ein Titel kann ersatzweise aus drei Kurztiteln bestehen. Bei Über- oder Unterschreiten der Anzahl haben Sie nach Abgabe der Programm-Meldung noch sieben Tage Zeit für eine Korrektur.
Falls die Mindeststandards nicht erfüllt werden, wird das Programm individuell abgerechnet. Weitere Details finden Sie in den Abrechnungsregeln (Abschnitt C, 2. Hauptkapitel, Punkt 4).
Einreichfristen
Bitte beachten Sie die Einreichfristen für Live-Aufführungen der Unterhaltungsmusik.
Veranstaltung Jan – Mar Apr – Jun Jul – Sep Okt – Dez | Abgabe bis 15. Mai 15. Aug 15. Nov 15. Feb | Abrechnung Dezember Juni Juni Dezember |
Schritt für Schritt Anleitungen
Ihre Angaben in der Programm-Meldung sind eine wichtige Grundlage für die weitere Abrechnung. Um Ihnen die Eingabe im Service MEINE PROGRAMME zu erleichtern, stellen wir einen detaillierten Leitfaden als PDF-Dokument oder Video zur Verfügung, in dem die einzelnen Schritte für die Programm-Meldung dargestellt sind.
Leitfaden Programm-Meldung (PDF)
Ernste Musik & Einlagenmusik
Im Bereich der Ernsten Musik und Einlagenmusik gibt es keine Änderungen, dort sind gedruckte Papierprogramme üblich und werden weiterhin für die Programm-Meldung akzeptiert.