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Staatsstipendien für Komposition 2024

Lesedauer: 3 Minuten

Partitur

Ausschreibung

Das Bun­desmin­is­teri­um für Kun­st, Kul­tur, öffentlichen Dienst und Sport schreibt für das Jahr 2024 bis zu 20 Staatsstipen­di­en für musikalis­che Kom­po­si­tion aus. Diese wer­den auf Empfehlung ein­er unab­hängi­gen Jury Per­so­n­en zuerkan­nt, die mit der Musik­tra­di­tion und der aktuellen musikalis­chen Entwick­lung in Öster­re­ich seit Jahren in engem Zusam­men­hang ste­hen, ein abgeschlossenes Musik­studi­um vor­weisen kön­nen oder bere­its jahre­lang kon­tinuier­lich haupt­beru­flich als Musikschaf­fende tätig sind. Teil­nah­me­berechtigt sind natür­liche Per­so­n­en, welche die öster­re­ichis­che Staats­bürg­er­schaft besitzen oder einen Wohn­sitz in Öster­re­ich haben. Die Laufzeit jedes der mit EUR 1.500,00 monatlich dotierten Stipen­di­en beträgt ein Jahr.

Einreichung

Die voll­ständi­gen Bewer­bung­sun­ter­la­gen sind ab sofort bis spätestens 15. Sep­tem­ber 2023 per E‑Mail an fol­gende Adresse zu richten:

[email protected]

Bun­desmin­is­teri­um für Kun­st, Kul­tur öffentlichen Dienst und Sport

Abteilung IV/A/2 – Musik und darstel­lende Kunst

Es gilt das Datum des Ein­lan­gens per E‑Mail. Das Bewer­bungss­chreiben ist mit dem Betr­e­ff „Staatsstipendi­um für Kom­po­si­tion 2024” zu kennzeichnen.

Bewerbungsunterlagen

Die voll­ständi­gen Bewer­bung­sun­ter­la­gen enthalten:

  1. Aus­ge­fülltes all­ge­meines Förder­antrags­for­mu­lar mit Name, Adresse, Tele­fon­num­mer, Geburts­da­tum und Bankverbindung
  • Unterze­ich­nung mit Handysignatur/Bürgerkarte
  • oder postal­is­che Zusendung des Förder­antrags­for­mu­la­rs mit eigen­händi­ger Original-Unterschrift.
  1. Kopie des aktuellen Meldezettels
  2. Lebenslauf mit Angaben über die bish­erige kün­st­lerische bzw. kom­pos­i­torische Tätigkeit
  3. Aktuelle Werk­liste (bzw. Auswahl)
  4. Eine all­ge­meine Beschrei­bung der derzeit­i­gen Berufssituation
  5. Eine über­sichtliche Beschrei­bung der kom­pos­i­torischen Vorhaben (inkl. Titel, Beset­zung, Urauf­führungs­dat­en, ggf. Auftraggeber/Bestätigungen sowie Angaben über aus­führende Ensem­bles und Ver­anstal­ter etc.), die während der Laufzeit des Stipendi­ums ver­wirk­licht wer­den sollen.
  6. Arbeit­sproben: Par­ti­turen (PDF) bzw. Ton­beispiele in Form von Links zu im Inter­net ver­füg­baren Material.

Weit­ere Schritte & Rechtliches

Die Stipendiatinnen/Stipendiaten wer­den von ein­er qual­i­fizierten Jury in freier Bew­er­tung vorgeschla­gen. Vom Jury­ergeb­nis wer­den die Teil­nehmerIn­nen schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine ver­bal­isierte Begrün­dung des Juryvorschlages erfol­gt. Ein­sendun­gen nach dem genan­nten Ein­re­ichter­min und unvoll­ständi­ge Bewer­bun­gen kön­nen nicht für ein Stipendi­um berück­sichtigt werden.

Mit der Annahme des Stipendi­ums ist – sofern in der Zuerken­nung keine andere Bes­tim­mung genan­nt ist – die Verpflich­tung ver­bun­den spätestens drei Monate nach dessen Ablauf der zuständi­gen Abteilung des Min­is­teri­ums einen doku­men­tierten Bericht über die während der Laufzeit des Stipendi­ums ent­stande­nen Arbeit­en sowie Kopi­en dieser Werke oder entsprechende Ton­träger vorzulegen.

Weit­ers wird darauf hingewiesen, dass – im Falle der Zuerken­nung eines Stipendi­ums – im sel­ben Zeitraum keine weit­eren Stipen­di­en des BMKÖS bezo­gen wer­den kön­nen. Per­so­n­en, die im Jahr 2022 oder im Jahr 2023 bere­its ein Staatsstipendi­um für Kom­po­si­tion erhal­ten haben, sind von der Bewer­bung ausgeschlossen.

Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher erhal­ten, falls ihnen ein Stipendi­um zuge­sprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöht­en Stipen­di­en­be­trag. Ein erhöht­es Stipendi­um ste­ht zu, wenn die Antragstellerin/der Antrag­steller zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung und für den Zeitraum des beantragten Stipendi­ums nicht in ein­er Part­ner­schaft (Ehe, Lebens­ge­mein­schaft, einge­tra­ge­nen Part­ner­schaft) lebt und während dieses Zeitraumes Fam­i­lien­bei­hil­fe für min­destens ein Kind erhält. Als Nach­weis der Sorgepflicht­en ist die Bestä­ti­gung über den Bezug von Fam­i­lien­bei­hil­fen und das aus­ge­füllte Allein­erziehen­den-For­mu­lar vorzulegen.

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Susanne Lontzen
Susanne Lontzen 

Unternehmens-Kom­mu­nika­tion

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