Kultur-Katastrophenfonds für Musikschaffende
Die Verwertungsgesellschaften AKM & austro mechana und die Österreichische Interpretengesellschaft haben angesichts der zu erwartenden Auswirkungen der Einschränkungen im Kulturbetrieb zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen, ihren Mitgliedern rasch und unbürokratisch zu helfen und einen Kultur-Katastrophenfonds in der Höhe von 1 Million Euro einzurichten. Dieser wird aus Mitteln der Sozialen und Kulturellen Einrichtungen (SKE) der Verwertungsgesellschaften gespeist und steht Musik-UrheberInnen auf zweierlei Art zur Verfügung:
Tantiemen- oder Honorarausfall/ Zuschuss
Musik-UrheberInnen, die durch die Absage von öffentlichen Veranstaltungen und den dadurch bedingten signifikanten Tantiemen- oder Honorarausfall in finanzielle Not geraten, beantragen einen Zuschuss und füllen ein Formular aus, in dem Sie Ihre aktuelle Lage kurz beschreiben und die entgangenen Honorare/Auftritte auflisten. Anträge auf Zuschüsse sind leider nicht mehr möglich.
Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für den wirtschaftlichen Weiterbestand
Sollte der wirtschaftliche Weiterbestand eines Musikschaffenden durch die Absage öffentlicher Veranstaltungen gefährdet sein und Mittel zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses erforderlich sein, können UrheberInnen und Verlage von musikalischen Werken ein einmaliges Darlehen in der Höhe von max. EUR 15.000 gewährt werden. Das Darlehen ist zinsenlos, die Laufzeit beträgt maximal 2 Jahre.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme
Voraussetzung für die Gewährung eines Überbrückungsdarlehens ist, dass ein vorübergehender Liquiditätsengpass, der aufgrund einer behördlichen Anordnung erfolgten Absage von Veranstaltungen eingetreten und nicht bloß die Folge eines in der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit üblichen und erwartbaren Risikos ist.
Bedingungen
- Individueller Antrag, der die finanzielle Notlage bzw. den aktuellen Finanzbedarf sowie die weiteren Pläne ausreichend darlegt (konkrete Gründe für die wirtschaftliche Notlage, wie z.B. Verdienstentgang nach Stornierung von Aufträgen/Konzerten/Tourneen, Verschuldung nach bereits getätigten Investitionen, verpflichtende kommende Kosten, Kündigung meines Auftrags etc.).
- Einmalige Gewährung eines Überbrückungsdarlehens
- Maximale Höhe von EUR 15.000
- Zinsenlos
- Die monatliche Rückzahlung beginnt mit Oktober 2020 und erfolgt in höchstens 15 Monatsraten.
- Gegebenenfalls vorhandene sowie in Zukunft anfallende Tantiemenaufkommen bei AKM und/oder austro mechana können bei Zahlungsverzug bis zur vollständigen Tilgung des Überbrückungsdarlehens zur Kompensation der offenen Schuld herangezogen werden (Abtretung in eventu).
