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AKM weist Anschuldigungen der Intransparenz zurück

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AKM Stellungnahme

Wir weisen die Anschuldigun­gen, gegenüber unseren Urhe­berin­nen und Urhe­bern sowie gegenüber unseren Lizenzkund:innen intrans­par­ent zu agieren, entsch­ieden zurück. Trans­parenz ist ein zen­trales Anliegen der AKM: Anfra­gen unser­er Kund:innen wer­den vom Geschäfts­bere­ich Lizen­zen stets zeit­nah und fachkundig beant­wortet, auch mit der KUPF ste­hen wir in einem laufend­en Aus­tausch. Pauschale Behaup­tun­gen, wir wür­den nicht aus­re­ichend über Abrech­nungsin­halte informieren, ent­behren daher aus unser­er Sicht ein­er sach­lichen Grundlage.

„Es ist unge­heuer­lich, dass hier ein Kon­flikt zwis­chen der AKM und ihren Mit­gliedern her­auf­beschwört wird, den es gar nicht gibt! Mit ein­er Abrech­nungs­ge­nauigkeit von 99,98 % und einem Spe­sen­satz von 6,14 % – bei ver­gle­ich­baren Ergeb­nis­sen in den ver­gan­genen Jahren – zählt die AKM zu den genauesten und effizien­testen Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften für Musik weltweit. Den Vor­wurf, unsere Abrech­nun­gen gegenüber unseren Urhe­berin­nen und Urhe­bern seien intrans­par­ent, weisen wir entsch­ieden zurück. Eine der­ar­tige Behaup­tung ohne nachvol­lziehbare Grund­lage ist aus unser­er Sicht unser­iös und nicht halt­bar“, zeigt sich AKM-Präsi­dent Peter Vieweger verärg­ert.[1]

AKM Tar­ife sind trans­par­ent und öffentlich einsehbar 

Die Rech­nun­gen an unsere Lizenzkund:innen basieren auf klar definierten, veröf­fentlicht­en Tar­ifen, die jed­erzeit auf unser­er Web­site einge­se­hen wer­den kön­nen. Diese beruhen auf ein­deuti­gen Para­me­tern wie Ein­trittspreis oder Fas­sungsraum. Unsere Kund:innen kön­nen bei der Anmel­dung ein­er Ver­anstal­tung wählen, ob nach Fas­sungsraum oder nach Ein­nah­men abgerech­net wird; auf Grund­lage der bekan­nt­gegebe­nen Para­me­ter erfol­gt dann die Berech­nung. Das dazuge­hörige PDF wird – bei rund 65.000 Musikver­anstal­tun­gen pro Jahr und 75.000 Jahresverträ­gen – automa­tisiert erstellt.

Wir arbeit­en ein­er­seits mit sehr unter­schiedlichen Lizen­z­part­nern zusam­men, deren Bedürfnisse und Rah­menbe­din­gun­gen erhe­blich vari­ieren, ander­er­seits vertreten wir mehrere Gesellschaften und fungieren als One-Stop-Shop. Diese Kon­stel­la­tion führt naturgemäß zu einem kom­plex­eren Rech­nungs­ge­füge. Derzeit bere­it­en wir ein Pro­jekt vor, um die Auf­bere­itung der Rech­nun­gen zu verbessern. Die dafür erforder­liche tech­nis­che Anpas­sung greift tief in unsere Abrech­nungssoft­ware ein und ist kom­plex­er, als es für Außen­ste­hende erscheinen mag. Die Umset­zung ist im Laufe des Jahres 2026 geplant.

Per­sön­liche Kommunikation

Ent­ge­gen wiederkehren­der Behaup­tun­gen hat die AKM in den ver­gan­genen Jahren keine Umstel­lung des Ver­rech­nungssys­tems vorgenom­men. Im Sinne ein­er effizien­teren und ressourcenscho­nen­den Abwick­lung wurde lediglich die bish­erige regionale Organ­i­sa­tion in eine funk­tionale Organ­i­sa­tion über­führt – eine mod­erne und zeit­gemäße Anpas­sung. Dies garantiert die zeit­na­he Behand­lung aller ein­lan­gen­den Anfra­gen, sichert tele­fonis­che Erre­ich­barkeit und per­sön­lich­es Service.

Die Behaup­tung, in unserem Berech­nungssys­tem wür­den KI-Sys­teme einge­set­zt, ist falsch. In unseren Kun­den­beziehun­gen set­zen wir generell keine KI ein, weil wir Wert auf per­sön­liche und direk­te Kom­mu­nika­tion legen.

Kulante Rech­nungsle­gung

Eben­so weisen wir den Vor­wurf zurück, Rech­nun­gen wür­den willkür­lich annul­liert und neu aus­gestellt. In den von der KUPF ange­sproch­enen Fällen lagen keine Fehlberech­nun­gen vor. Vielmehr wurde auf­grund fehlen­der Mel­dun­gen von Ver­anstal­tun­gen zunächst der in solchen Fällen anwend­bare Stan­dard-Tarif vorgeschrieben und dieser nachträglich kulanter­weise zu Gun­sten der Veranstalter:innen angepasst.

Ein von der KUPF gefordertes Ver­mit­tlungsver­fahren dient der Bei­le­gung strit­tiger Ansprüche – eine solche Stre­it­frage lag hier jedoch nicht vor. Im Kern geht es um die Darstel­lung der Tar­ife und der dazuge­höri­gen Ent­gelte. Wir sind um trans­par­ente und nachvol­lziehbare Rech­nun­gen bemüht, müssen dabei jedoch die Vor­gaben des Ver­w­er­tungs­ge­sellschaftenge­set­zes ein­hal­ten. Das Feed­back unser­er Kund:innen, ein­schließlich jenes der KUPF, beziehen wir gerne ein; diese Fra­gen sind jedoch gemein­sam mit der zuständi­gen Auf­sichts­be­hörde zu klären.

 

[1] Anmerkung: Der Stan­dard-Artikel wurde ursprünglich unter dem Titel „Musik­er fordern Trans­parenz“ veröf­fentlicht; inzwis­chen wurde die Über­schrift in der Online-Ver­sion auf „Ver­anstal­ter fordern Trans­parenz“ geändert.

Ste­fanie Geier 

Unternehmens-Kom­mu­nika­tion

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