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zu den Behauptungen der Kulturplattform Oberösterreich (KUPF)
sowie
zum Artikel in der Tageszeitung “Der Standard” vom 25.11.2025
Wir weisen die Anschuldigungen, gegenüber unseren Urheberinnen und Urhebern sowie gegenüber unseren Lizenzkund:innen intransparent zu agieren, entschieden zurück. Transparenz ist ein zentrales Anliegen der AKM: Anfragen unserer Kund:innen werden vom Geschäftsbereich Lizenzen stets zeitnah und fachkundig beantwortet, auch mit der KUPF stehen wir in einem laufenden Austausch. Pauschale Behauptungen, wir würden nicht ausreichend über Abrechnungsinhalte informieren, entbehren daher aus unserer Sicht einer sachlichen Grundlage.
„Es ist ungeheuerlich, dass hier ein Konflikt zwischen der AKM und ihren Mitgliedern heraufbeschwört wird, den es gar nicht gibt! Mit einer Abrechnungsgenauigkeit von 99,98 % und einem Spesensatz von 6,14 % – bei vergleichbaren Ergebnissen in den vergangenen Jahren – zählt die AKM zu den genauesten und effizientesten Verwertungsgesellschaften für Musik weltweit. Den Vorwurf, unsere Abrechnungen gegenüber unseren Urheberinnen und Urhebern seien intransparent, weisen wir entschieden zurück. Eine derartige Behauptung ohne nachvollziehbare Grundlage ist aus unserer Sicht unseriös und nicht haltbar“, zeigt sich AKM-Präsident Peter Vieweger verärgert.[1]
AKM Tarife sind transparent und öffentlich einsehbar
Die Rechnungen an unsere Lizenzkund:innen basieren auf klar definierten, veröffentlichten Tarifen, die jederzeit auf unserer Website eingesehen werden können. Diese beruhen auf eindeutigen Parametern wie Eintrittspreis oder Fassungsraum. Unsere Kund:innen können bei der Anmeldung einer Veranstaltung wählen, ob nach Fassungsraum oder nach Einnahmen abgerechnet wird; auf Grundlage der bekanntgegebenen Parameter erfolgt dann die Berechnung. Das dazugehörige PDF wird – bei rund 65.000 Musikveranstaltungen pro Jahr und 75.000 Jahresverträgen – automatisiert erstellt.
Wir arbeiten einerseits mit sehr unterschiedlichen Lizenzpartnern zusammen, deren Bedürfnisse und Rahmenbedingungen erheblich variieren, andererseits vertreten wir mehrere Gesellschaften und fungieren als One-Stop-Shop. Diese Konstellation führt naturgemäß zu einem komplexeren Rechnungsgefüge. Derzeit bereiten wir ein Projekt vor, um die Aufbereitung der Rechnungen zu verbessern. Die dafür erforderliche technische Anpassung greift tief in unsere Abrechnungssoftware ein und ist komplexer, als es für Außenstehende erscheinen mag. Die Umsetzung ist im Laufe des Jahres 2026 geplant.
Persönliche Kommunikation
Entgegen wiederkehrender Behauptungen hat die AKM in den vergangenen Jahren keine Umstellung des Verrechnungssystems vorgenommen. Im Sinne einer effizienteren und ressourcenschonenden Abwicklung wurde lediglich die bisherige regionale Organisation in eine funktionale Organisation überführt – eine moderne und zeitgemäße Anpassung. Dies garantiert die zeitnahe Behandlung aller einlangenden Anfragen, sichert telefonische Erreichbarkeit und persönliches Service.
Die Behauptung, in unserem Berechnungssystem würden KI-Systeme eingesetzt, ist falsch. In unseren Kundenbeziehungen setzen wir generell keine KI ein, weil wir Wert auf persönliche und direkte Kommunikation legen.
Kulante Rechnungslegung
Ebenso weisen wir den Vorwurf zurück, Rechnungen würden willkürlich annulliert und neu ausgestellt. In den von der KUPF angesprochenen Fällen lagen keine Fehlberechnungen vor. Vielmehr wurde aufgrund fehlender Meldungen von Veranstaltungen zunächst der in solchen Fällen anwendbare Standard-Tarif vorgeschrieben und dieser nachträglich kulanterweise zu Gunsten der Veranstalter:innen angepasst.
Ein von der KUPF gefordertes Vermittlungsverfahren dient der Beilegung strittiger Ansprüche – eine solche Streitfrage lag hier jedoch nicht vor. Im Kern geht es um die Darstellung der Tarife und der dazugehörigen Entgelte. Wir sind um transparente und nachvollziehbare Rechnungen bemüht, müssen dabei jedoch die Vorgaben des Verwertungsgesellschaftengesetzes einhalten. Das Feedback unserer Kund:innen, einschließlich jenes der KUPF, beziehen wir gerne ein; diese Fragen sind jedoch gemeinsam mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zu klären.
[1] Anmerkung: Der Standard-Artikel wurde ursprünglich unter dem Titel „Musiker fordern Transparenz“ veröffentlicht; inzwischen wurde die Überschrift in der Online-Version auf „Veranstalter fordern Transparenz“ geändert.
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