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PROGRAMM MELDEN AUSLAND

Für Live-Auftritte im Ausland sind einige besondere Regelungen zu beachten.
Für Live-Auftritte im Ausland sind einige besondere Regelungen zu beachten.
Publikum beim Konzert

Das sollten Sie wissen, bevor Sie das Programm Ihres Auslandsauftritts melden

Die Mel­dung von Ver­anstal­tun­gen im Aus­land muss vom Ver­anstal­ter bei den jew­eili­gen Schwest­erge­sellschaften im Aus­land ein­gere­icht wer­den, inkl. der Setlist der gespiel­ten Werke. Grund­lage für die Abrech­nung ist diese Ver­anstal­tungsmeldung. Deshalb ist es empfehlenswert, mit dem Ver­anstal­ter die Setlist (=Pro­gramm-Mel­dung) abzu­gle­ichen und eine Kopie dieser Ver­anstal­tungsmeldung anzufordern.

Die Pro­gramm-Mel­dung im Ser­vice-Por­tal stellt eine Ser­viceleis­tung für unsere Mit­glieder dar und erset­zt nicht die Ver­anstal­ter­mel­dung vom Ver­anstal­ter. Falls es zwis­chen der Pro­gramm-Mel­dung über das Ser­vice-Por­tal und der Ver­anstal­tungsmeldung vom Ver­anstal­ter Diskrepanzen gibt, erfol­gt die Abrech­nung anhand der Ver­anstal­tungsmeldung des Ver­anstal­ters.
Die Pro­gramm-Mel­dung im Ser­vice-Por­tal dient dazu,

  1. unsere Schwest­erge­sellschaften darüber zu informieren, dass eine Ver­anstal­tung stattge­fun­den hat. Für den Fall, dass der Ver­anstal­ter es ver­ab­säumt, die Ver­anstal­tung zu melden, kann die Schwest­erge­sellschaft mit dem Ver­anstal­ter in Kon­takt treten, um eine Abrech­nung zu ermöglichen.
  2. falls keine Gelder aus dem Aus­land für die Ver­anstal­tung ein­tr­e­f­fen, kann die Pro­gramm-Mel­dung für eine etwaige Rekla­ma­tion als Grund­lage dienen, wenn sie rechtzeit­ig inner­halb der Fris­ten (siehe weit­er unten) abgegeben wurde.

Pro­gramm-Mel­dun­gen kön­nen sowohl für Unter­hal­tungsmusik als auch für Ern­ste Musik nur über das Ser­vice-Por­tal abgegeben wer­den. Pro­gramm-Mel­dun­gen per E‑Mail oder Post wer­den lei­der nicht akzep­tiert. Detail­lierte Infor­ma­tio­nen zur Mel­dung find­en Sie im Leit­faden Pro­gramm-Mel­dung Aus­land.

Für Urheber:innen der Ern­sten Musik: Es gibt derzeit kein sep­a­rates For­mu­lar zur Eingabe von Pro­gramm-Mel­dun­gen dieser Sparte. Sollte es nicht nachvol­lziehbar sein, wie viele Musiker:innen ein Orch­ester umfasst, kann man alter­na­tiv für das Feld „Musik­gruppe“ den eige­nen Namen ein­tra­gen und bei der Grup­penan­zahl „1“ eingeben.

Falls Sie noch keine Zugangs­dat­en haben, kön­nen Sie diese hier anfordern. Bitte beacht­en Sie, dass es nicht zuläs­sig ist, Ihre Zugangs­dat­en an Dritte, wie z.B. Ver­lage, Labels, weiterzugeben.

Eine Mel­dung für Ital­ien über das Ser­vice-Por­tal ist nicht möglich, da SIAE nur Pro­gramm-Mel­dun­gen über ihre Web­seite akzep­tiert. Es muss mit dem Ver­anstal­ter koor­diniert und über das Web­por­tal der SIAE gemeldet wer­den: https://www.siae.it/it/utilizzatori/bordero/

Pro­gramm-Mel­dun­gen soll­ten nur für öffentliche Ver­anstal­tun­gen ein­gere­icht wer­den, da für pri­vate Ver­anstal­tun­gen keine Tantiemen aus­gezahlt wer­den können.

Es kön­nen für Aus­landsver­anstal­tun­gen nur musikalis­che Dar­bi­etun­gen von der AKM abgerech­net wer­den. Die Ein­hebung der Tantiemen für Vorträge lit­er­arisch­er Werke (Lesun­gen) oder Mod­er­a­tio­nen muss gegebe­nen­falls über die Gesellschaft „Lit­er­ar Mechana“ erfol­gen.

Auch wenn bei mehreren Ver­anstal­tun­gen im Aus­land das­selbe Pro­gramm gespielt wurde, muss je Ver­anstal­tung eine Pro­gramm-Mel­dung abgegeben wer­den. Es kön­nen pro Pro­gramm-Mel­dung für das Aus­land nicht mehrere Ver­anstal­tun­gen einge­tra­gen wer­den. Es gibt jedoch im Ser­vice-Por­tal die Möglichkeit, eine Setlist anzule­gen, die Sie bei Ihrer Pro­gramm-Mel­dung übernehmen können.

Das For­mu­lar ist voll­ständig auszufüllen, damit Werke den richti­gen Komponist:innen zuge­ord­net wer­den bzw. die richtige Ver­sion des gespiel­ten Werkes abgerech­net wird (z.B. mit oder ohne Beteili­gung eines Arrangeurs). Bitte tra­gen Sie auch Frem­dreper­toire, das beim Live-Auftritt gespielt wurde, in die Pro­gramm-Liste ein. Ihre Musik-Kolleg:innen freuen sich über eine Abgel­tung ihrer geschützten Werke.
Stellen Sie vor der Pro­gramm-Mel­dung auch sich­er, dass Ihre Werke bei uns angemeldet wur­den. Dies beschle­u­nigt die Bearbeitung.

Nein, da wir aus tech­nis­chen Grün­den nur die Online-Pro­gramm-Mel­dung und keine gedruck­ten Pro­grammhefte an unsere Schwest­erge­sellschaften weit­er­leit­en können.

Nein. Eine Pro­gramm-Mel­dung im Voraus wird von unseren Schwest­erge­sellschaften nicht akzeptiert .

Pro­gramm-Mel­dun­gen von Auftrit­ten im Aus­land wer­den an die zuständi­gen aus­ländis­chen Schwest­erge­sellschaften zur Prü­fung weit­ergeleit­et. Je früher Infor­ma­tio­nen über stattge­fun­dene Ver­anstal­tun­gen via Ser­vice-Por­tal bei unseren Schwest­erge­sellschaften ein­tr­e­f­fen, desto eher kann mit ein­er Auszahlung der Tantiemen gerech­net wer­den. Deshalb ist es empfehlenswert, die Pro­gramm-Mel­dun­gen so rasch als möglich nach den Ver­anstal­tun­gen abzugeben.

Generell gilt für Live-Auf­führun­gen im Aus­land 3 Jahre vom Ver­anstal­tungs­jahr aus­ge­hend bis spätestens Ende Novem­ber des aktuellen Jahres.
Bitte beacht­en Sie die fol­gen­den Ausnahmen:

  • USA: Ver­anstal­tun­gen vom 01.01. bis 31.12. des Vor­jahres kön­nen auf­grund der US-Abrech­nungsregeln bis max. 01.04. des aktuellen Jahres gemeldet werden.
  • UK-PRS: Das Ver­anstal­tungs­da­tum darf auf­grund der UK-Abrech­nungsregeln max. 10 Monate vor dem aktuellen Datum liegen.
  • Spanien-SGAE: Auf­grund der Vor­gaben der spanis­chen Schwest­erge­sellschaft darf das Ver­anstal­tungs­da­tum max. 10 Monate vor dem aktuellen Datum liegen.
  • Ital­ien-SIAE: Eine Mel­dung über das Ser­vice-Por­tal ist nicht möglich, da SIAE nur Pro­gramm-Mel­dun­gen über ihre eigene Web­seite akzep­tiert. Es muss mit dem Ver­anstal­ter koor­diniert und über das Web­por­tal der SIAE gemeldet wer­den: https://www.siae.it/it/utilizzatori/bordero/

Sie benöti­gen weit­ere Infor­ma­tio­nen bzw. Hil­festel­lung bei der Programm-Meldung?

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