Verwertungsgesellschaften sind gemäß §44 Verwertungsgesellschaftengesetz verpflichtet, die folgenden Dokumente bzw. Angaben öffentlich zugänglich zu machen:
Wahrnehmungsgenehmigungen
Organisationsvorschriften
Liste der geschäftsführenden Personen
Wahrnehmungsverträge
Zuerkennung der ordentlichen Mitgliedschaft
Verteilungsbestimmungen
Allgemeine Grundsätze
Regeln für die Zuwendungen aus den sozialen und kulturellen Einrichtungen
Verzeichnis der Verträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften
Verzeichnisse der Bezugsberechtigten und ordentlichen Mitglieder
Gesamtverträge und Satzungen
Gesamtvertrag für öffentliche Aufführungen
Gesamtvertrag für die Aufführung von Musik in Kinos
Gesamtvertrag für privates Kabelfernsehen AUME
Gesamtvertrag für privates Kabelfernsehen AKM
Gesamtvertrag für die integrale Kabelweitersendung von Rundfunksendungen
Gesamtvertrag Musicdownloads / Ringtones
Gesamtvertrag Audiovisuelle Produktionen AUME
Gesamtvertrag Speichermedienvergütung „Neue Medien“
Gesamtvertrag Leerkassettenvergütung
Bedingungen für Verträge über Nutzungsbewilligungen (Standardlizenzverträge)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelveranstaltungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dauerveranstaltungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlinenutzungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bild-/Tonträgerproduktionen
Einzelvertrag Leerkassettenvergütung
Einzelvertrag Leerkassettenvergütung – Übernehmer
Einzelvertrag Speichermedienvergütung „Neue_Medien„
Einzelvertrag Speichermedienvergütung – Händler
Einzelvertrag Speichermedienvergütung – Übernehmer
Vertrag zur Verwendung von Musik in Reportagen und Amateurfilmen
Vertrag Startpakete für öffentliche Wiedergabe
Vertrag Streamingservices zur öffentlichen Wiedergabe – Gesamtlizenz
Anhang A zu Vertrag Streamingservices zur öffentlichen Wiedergabe
Anhang B zu Vertrag Streamingservices zur öffentlichen Wiedergabe
Vertrag Streamingservices zur öffentlichen Wiedergabe – Übermittlung
Vertrag Streamingservices zur öffentlichen Wiedergabe – zentrale Vervielfältigung
Vertrag für die Vervielfältigung und Verbreitung von Tonträgern – Pauschalverrechnung
Vertrag für die Vervielfältigung und Verbreitung von Tonträgern – periodische Verrechnung
Sonstige Tarife
Tarife für Wirtschafts‑, Bildungs‑, Unterrichts‑, Lehr- und Dokumentarfilme
Tarife für Spielfilme und Musikvideos
Tarife Webcasting (Webradio, Web-TV)
Tarife Live-Streaming von Events
Tarife Musik in Wirtschafts- und Imagefilmen auf Websites
Autonomer Tarif für Einzelveranstaltungen
Autonomer Tarif für Dauerveranstaltungen
Autonomer Tarif für sportliche Veranstaltungen
Autonomer Tarif für die öffentliche Wiedergabe von Musik im Unterricht gem. § 56c UrhG
Autonomer Tarif für kommerzielles Privatfernsehen AKM
Autonomer Tarif für kommerzielles Privatfernsehen AUME
Autonomer Tarif für privaten kommerziellen Hörfunk AKM
Autonomer Tarif für privaten kommerziellen Hörfunk AUME
Autonomer Tarif für Privatradio über Kabel
Autonomer Tarif für Krankenanstalten und Gesundheitsbetriebe
Möglichkeiten für Beschwerden und alternative Streitbeilegung
Alle Bezugsberechtigten, ordentliche Mitglieder und Verwertungsgesellschaften, für die AKM und/oder austro mechana Rechte wahrnimmt, haben die Möglichkeit Beschwerden aller Art in elektronischer Form einzubringen. (§ 63 VerwGesG). Dafür stehen die untenstehenden Online-Formulare zur Verfügung.
Ergeben sich im Anwendungsbereich des Verwertungsgesellschaftengesetzes Streitigkeiten zwischen Verwertungsgesellschaften einerseits und anderen Verwertungsgesellschaften, Nutzerorganisationen, Nutzern, Bezugsberechtigten oder Rechteinhabern andererseits, so kann jeder Beteiligte die Aufsichtsbehörde um Vermittlung ersuchen. (§ 64 VerwGesG)
In den §§ 65–68 VerwGesG finden sich ergänzende Bestimmungen zur Streitbeilegung durch den Schlichtungsausschuss, zu Satzungen, zur Anrufung des Schlichtungsausschusses und zum Inkrafttreten und zur Kundmachung von Satzungen.
Anfragelisten/Inquirylisten gem. §35 VerwGesG
Tätigkeitsberichte und Transparenzberichte