Die wichtigsten Informationen für den Beitritt zur AKM / austro mechana
Sie möchten Mitglied der AKM und/oder der austro mechana werden? Dann gehen Ihnen mit Sicherheit viele Fragen durch den Kopf. Auf dieser Seite finden Sie bereits einige Antworten auf die wichtigsten. Gerne beraten wir Sie natürlich auch persönlich!
KomponistInnen, MusiktextautorInnen (AutorInnen von Texten, die bereits mit Musik verbunden sind), BearbeiterInnen/ArrangeurInnen und Musikverlage.
Reine ausübende KünstlerInnen (SängerIn, MusikerIn) können nicht AKM-Mitglied werden.
Für ausübende KünstlerInnen gibt es eine eigene Verwertungsgesellschaft, die LSG, www.lsg-interpreten.com. Die LSG (Leistungsschutzgesellschaft GesmbH) nimmt den ausübenden KünstlerInnen, Tonträger- und MusikvideoproduzentInnen zustehende Rechte und Ansprüche wahr.
Nein, die Band als solche kann nicht Mitglied der AKM und/oder der austro mechana werden, sondern nur die einzelnen Bandmitglieder, die auch UrheberInnen sind.
Bandmitglieder, die reine ausübende KünstlerInnen (SängerIn, MusikerIn) sind, können nicht bei uns Mitglied werden.
Für ausübende KünstlerInnen gibt es eine eigene Verwertungsgesellschaft, die LSG, www.lsg-interpreten.com.
Nein. Ein Beitritt ist auch dann möglich, wenn Sie ein Werk gemeinsam mit anderen UrheberInnen geschaffen haben.
Nein, es ist weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch ein Wohnsitz in Österreich erforderlich, um der AKM und/oder der austro mechana beitreten zu können.
Es gibt weder bei der AKM noch bei der austro mechana einen laufenden Mitgliedsbeitrag.
Die einmalig zu zahlende Abschlussgebühr bei der AKM beträgt für UrheberInnen € 78,- (inkl. 20% MwSt.).
Für Verlage beträgt die Abschlussgebühr € 130,- (exkl. 20% MwSt.).
Die Abschlussgebühr bei der austro mechana beträgt für UrheberInnen und für Verlage € 55,- (inkl. 20% MwSt.).
SchülerInnen, Lehrlinge und Studierende bis zum 27. Lebensjahr zahlen einen reduzierten Mitgliedsbeitrag von nur €12,- (inkl. 20% MwSt) je Gesellschaft.
Der Wahrnehmungsvertrag ist die wichtigste Beitrittsunterlage. Mit Abschluss/Unterzeichnung des Wahrnehmungsvertrages betrauen Sie die AKM mit der Rechtewahrnehmung.
Der Vertrag bezieht sich auf alle Werke, die Sie schon geschaffen haben und noch schaffen werden, solange der Vertrag aufrecht besteht.
Für den Beitritt ist erforderlich, dass Sie zumindest ein Werk bei uns anmelden.
Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr Werk bzw. Ihre Werke bereits von MiturheberInnen oder vom Verlag angemeldet wurden.
AKM und austro mechana nehmen unterschiedliche Verwertungsrechte wahr. Die AKM sorgt dafür, dass die MusikurheberInnen zu ihren Tantiemen kommen, wenn ihre Werke öffentlich aufgeführt (Live und mechanische Wiedergabe) oder im Radio oder Fernsehen gesendet werden oder im Internet / Mobilfunknetz zur Verfügung gestellt werden.
Die austro mechana sorgt dafür, dass die MusikurheberInnen zu ihren Tantiemen kommen, wenn ihre Werke auf (Bild)Tonträgern etc. oder sonstwie vervielfältigt werden (z.B. CD-Pressungen, Aufzeichnungen der Radio- und Fernsehstationen für Sendezwecke, Download bzw. Streaming von Onlinenutzungen) und wenn CDs, DVDs, Blue-Ray etc. verkauft oder sonstwie verbreitet werden.
Wenn Sie also eine umfassende Wahrnehmung Ihrer Rechte wünschen, sollten Sie sowohl der AKM als auch der austro mechana beitreten. Füllen Sie dazu einfach auch die austro mechana-Unterlagen aus und schicken Sie diese zusammen mit den ausgefüllten AKM-Unterlagen an die AKM.