Multimediaproduktion
Eine Multimedia-Produktion ist eine Verbindung von Musik (mit oder ohne Text) mit anderen Werken wie zum Beispiel Filmen oder Fotos auf einem Datenträger (z.B. DVD, BluRay).
Erwerb von Musikrechten für Multimediaproduktionen
In dem Ausmaß, in dem urheberrechtlich geschützte musikalische Werke in Multimedia-Produktionen verwendet werden, sind die entsprechenden Nutzungsbewilligungen im Voraus einzuholen und die Lizenzgebühren zu bezahlen. Folgende Bereiche sind zu unterscheiden:
1. Recht der Vervielfältigung und Verbreitung
Wird der Urheber bzw. Verleger von der austro mechana vertreten, so ist das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung bei uns zu erwerben. Der Tarif richtet sich nach dem Verwendungszweck, der Länge des Musikinhaltes sowie nach der Stückzahl.
Wir weisen darauf hin, dass die Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung auch bei Verwendung von Musikwerken aus den meisten Archivmusik-Bibliotheken von der austro mechana zu erwerben sind. Dies gilt auch im Falle von Auftragsmusik, sofern diese Werke zu dem von der austro mechana vertretenen Repertoire gehören.
2. Synchronisations- bzw. Herstellungsrecht
Bei Multimedia-Produktionen ist zuerst vom jeweiligen Urheber bzw. Verlag das Synchronisations – bzw. Herstellungsrecht zu erwerben. Die Forderungen der Rechteinhaber zur Abgeltung des Herstellungsrechtes sind je nach Musikwerk, Verwendungszweck, Einsatzumfang, etc. sehr unterschiedlich.
Über schriftliche Anfrage identifiziert die austro mechana den für Österreich zuständigen Musikverlag bzw. Rechteinhaber (diese Anfrage ist kostenpflichtig, wobei Kosten nur dann anfallen, wenn wir den zuständigen Verlag bzw. Rechteinhaber auch tatsächlich nennen können). Anfragen richten Sie bitte an Frau Karin Schober-Schärf.
3. Recht der öffentlichen Aufführung
- Firmeninterne, unentgeltliche öffentliche Aufführungen
Soweit nicht bereits Verträge für die Abgeltung der öffentlichen Aufführung mit der AKM bestehen, können Sie das Recht zur unentgeltlichen öffentlichen Aufführung im firmeninternen Bereich zusätzlich zum Recht der Vervielfältigung und Verbreitung von der austro mechana erwerben. Das von der austro mechana für die AKM mitfakturierte Entgelt entspricht im Regelfall einem Zuschlag von 100% des für die Vervielfältigung und Verbreitung fakturierten Entgeltes. - Andere öffentliche Aufführungen
Für alle anderen als im oberen Absatz definierten Veranstaltungen ist das Recht der öffentlichen Aufführung direkt mit der AKM bzw. – für Veranstaltungen im Ausland – mit der jeweils zuständigen Verwertungsgesellschaft zu klären.
4. Leistungsschutzrecht
Wird bei der Vertonung einer Multimediaproduktion Musik von einem Tonträger (z.B. CD, DVD) verwendet, so ist für die Verwendung der jeweiligen Aufnahme das Leistungsschutzrecht vom jeweiligen Tonträgerproduzenten zu erwerben.
Sonderfälle
Für die unten aufgelisteten Verwendungszwecke muss das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung für einzelne Kopien zum Zweck der Sendung/Vorführung bzw. Archivierung nicht gesondert von der austro mechana erworben werden, sondern wird durch das Entgelt für das Synchronisations- bzw. Herstellungsrecht abgedeckt.
- TV-Produktionen zu Sendezwecken (ausgenommen Werbung)
Bei Eigen- oder Auftragsproduktion eines TV-Senders für die Ausstrahlung im TV ist der Erwerb der Vervielfältigungs- und Herstellungsrechte grundsätzlich durch die Verträge des TV-Senders mit den Verwertungsgesellschaften geregelt. Wird die TV-Produktion hingegen von einem unabhängigen Produzenten zur Ausstrahlung im TV hergestellt (unabhängige Fernsehproduktion), so ist im Regelfall dieser für den Rechterwerb verantwortlich. Bei Co-Produktionen zwischen TV-Sender und unabhängigen Produzenten kommt es auf die konkreten Umstände an, insbesondere was vertraglich zwischen den Parteien vereinbart wurde. - Festival-/Wettbewerbs-/Studenten-/Akademiefilme
Filme für den Einsatz in Filmfestivals, Wettbewerben, etc., die nur an ein eingeschränktes Publikum (Jury, Presse etc.) verbreitet werden. - TV-, Kino- und Rundfunk-Werbespots
Spots für den Einsatz im TV, Kino oder Rundfunk. Hinsichtlich der etwaigen weiteren Auswertung auf Video, DVD, CD-ROM etc. siehe oben unter Wirtschaftsfilme (weiter oben).
Meldung einer Multimediaproduktion
Die Anmeldung einer Multimediaproduktion erfolgt über das Serviceportal