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Der QR-Code für die Künstler:innen. Weitergeben, Programm melden und an großem Gewinnspiel teilnehmen!
Der QR-Code für die Künstler:innen. Weitergeben, Programm melden und an großem Gewinnspiel teilnehmen!

Effizient. Transparent. Fair.
Die Programm-Meldung mit dem AKM QR-Code

Mit dem AKM QR-Code wird die Pro­gramm-Mel­dung für auftre­tende Künstler:innen jet­zt noch ein­fach­er und präzis­er. Über den QR-Code gelan­gen Musiker:innen direkt zur jew­eili­gen Ver­anstal­tung im AKM Ser­vi­ce­por­tal und kön­nen dort schnell und unkom­pliziert ihre Setlist einreichen.

Das macht den gesamten Prozess nicht nur effizien­ter, son­dern auch deut­lich trans­par­enter: Veranstalter:innen zahlen nur für Auftritte, die tat­säch­lich stattge­fun­den haben – und Urheber:innen erhal­ten ihre Tantiemen schneller und genauer.

Was Veranstalter:innen wissen müssen

Veranstalter:innen sind Teil des Ensembles.

Bei der Lizen­zierung von Ver­anstal­tun­gen mit Live-Musik erhält der/die Veranstalter:in einen QR-Code. Dieser ist je nach Art des abgeschlosse­nen Ver­trags (Einzel- oder Dauerver­anstal­tung) entwed­er für eine einzige Ver­anstal­tung gültig oder über die gesamte Vertragslaufzeit.

Wir bit­ten die Veranstalter:innen, den QR-Code an die auftre­tenden Kün­st­lerin­nen und Kün­stler weit­erzuleit­en: per Mail, per Aushang oder persönlich.

Wird der QR-Code von den Künstler:innen bei der Mel­dung des Musikpro­gramms im AKM-Ser­vi­ce­por­tal einges­can­nt, sind die Ver­anstal­tungs­dat­en automa­tisch hin­ter­legt. Han­delt es sich um den QR-Code ein­er Dauerver­anstal­tung, ist nur das Datum des Auftritts manuell zu ergänzen. So kön­nen wir nach der Ver­anstal­tung die Musik-Tantiemen gerecht verteilen.

Jet­zt Broschüre für Ver­anstal­ter downloaden:

Einzelver­anstal­tung / Dauerver­anstal­tung

Scannen (QR Code), einloggen (Im Service-Portal), melden (Musikstücke einreichen)

Was auftretende Künstler:innen wissen müssen

Pro­gramm-Mel­dung leicht gemacht.

Dig­i­tal­isiert ist das Pro­gramm-Meldesys­tem der AKM längst. Jet­zt geht die Mel­dung noch schneller, beque­mer und ein­fach­er – weil alle Ver­anstal­tungs­dat­en schon voraus­ge­füllt sind!

Ein­fach den vom Ver­anstal­ter zur Ver­fü­gung gestell­ten QR-Code ein­scan­nen und die Dat­en im Ser­vi­ce­por­tal übernehmen. Musik­stücke ergänzen und fer­tig ist die Programm-Meldung!

Mit der Schritt-für-Schritt Video-Anleitung gelingt die Eingabe problemlos

Großes Gewinnspiel: Seiler & Speer VIP-Tickets

Wenn Sie den QR-Code an die auftre­tenden Kün­st­lerin­nen und Kün­stler weit­ergeben und diese ihre Pro­gramm-Mel­dung damit durch­führen, nehmen Sie automa­tisch an unserem Gewinn­spiel teil. Wir ver­losen 10x2 VIP-Tick­ets für das große Jubiläum­skonz­ert von Seil­er & Speer am 19. Juli 2025 im Ernst Hap­pel Sta­dion. Weit­ers gibt es ein Meet & Greet mit den beliebten Kün­stlern und Fan Pack­ages zu gewinnen. 

Je öfter Sie den QR-Code nutzen, desto höher sind Ihre Gewinnchancen!

Zusät­zlich ver­losen wir jeden Monat diese attrak­tiv­en Preise:

3x Gutscheine vom Musikhaus Klang­farbe im Wert von je 150 € 

3x Gratis­lizen­zen in Form eines Gutscheins für die näch­ste Ver­anstal­tungsmeldung (max. Wert 150 €)

QR-Code nutzen lohnt sich!

Christopher Seiler hat eine wichtige Botschaft für Sie:

Teil­nah­mebe­din­gun­gen:
Die Ver­losung der Gutscheine und Gratis­lizen­zen find­et bis auf Wider­ruf ein­mal monatlich in der AKM mit­tels Zufalls­gen­er­a­tor statt. Die Ver­losung der VIP-Tick­ets und Fan Pack­ages erfol­gt Anfang Juni 2025. Teil­nah­me­berechtigt sind alle, die Pro­gramme abgeben kön­nen und alle Veranstalter:innen, die eine Ver­anstal­tung im genan­nten Zeitraum angemeldet haben. Die Gewinner:innen wer­den per E‑Mail benachrichtigt. Eine Veröf­fentlichung der Namen der Gewinner:innen erfol­gt nicht. Die Teil­nahme ist kosten­los. Eine Barablöse ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

FAQ für Veranstalter:innen

Den QR-Code, den sie Ihren auftre­tenden Künstler:innen weit­ergeben müssen, bekom­men Sie direkt von uns und zwar dig­i­tal mit der Aufführungsbewilligung.

Sie kön­nen direkt die zweite Seite der Auf­führungs­be­wil­li­gung weit­er­leit­en oder den QR-Code aus­druck­en und dem/der auftre­tenden Künstler:in händisch bei der Ver­anstal­tung übergeben. Im Kun­den­por­tal find­en Sie unter dem Menüpunkt „meine Lizen­zen“ > „meine Verträge“ die einzel­nen Auf­führungs­be­wil­li­gun­gen und auch die entsprechen­den QR-Codes.

Ob ein QR-Code erstellt wurde oder nicht, hat keinen Ein­fluss auf die Lizen­zierung der Veranstaltung.

Nein, nur bei ein­er Ver­anstal­tungsan­mel­dung von Live-Auftrit­ten mit Unter­hal­tungsmusik oder Lesung mit Musik.
Für angemeldete Ver­anstal­tun­gen mit Ern­ster Musik, Ein­la­gen­musik (z.B. The­ater) oder Kabarettver­anstal­tun­gen erhal­ten Sie zwar einen QR-Code, dieser dient den auftre­tenden Künstler:innen jedoch nur zur Infor­ma­tion und führt zu ein­er Web­site mit Hin­weisen zur Pro­gramm-Mel­dung für diese Musiksparten. Daher bitte auch diesen QR-Code weit­er­leit­en!
Melden Sie eine der fol­gen­den Ver­anstal­tung mit Musik bei uns an, erhal­ten Sie keinen QR-Code: Lesung, Tonfilm/Public View­ing, Video­dar­bi­etung, Fernse­hwieder­gabe und Mech­a­nis­che Musik.

Bei Pauschalverträ­gen erhal­ten Sie als Veranstalter:in den QR-Code bere­its vor Beginn der Sai­son, dieser ist jew­eils für den gesamten ver­traglich geregel­ten Zeitraum gültig.

Nein! Der AKM QR-Code dient auss­chließlich der schnellen und werk­ge­nauen Pro­gramm-Mel­dung der auftre­tenden Künstler:innen. Er soll den Musiker:innen die Über­mit­tlung ihrer Setlists so ein­fach wie möglich machen – damit wir die Werke kor­rekt der Ver­anstal­tung zuord­nen und die Tantiemen schneller und präzis­er an die Urheber:innen auszahlen können.

Wenn Sie Veranstalter:in ein­er Einzelver­anstal­tung sind und Ihre Künstler:innen das Pro­gramm nicht per QR-Code melden, wer­den Sie gebeten, den Auftritt zu bestäti­gen. So stellen wir sich­er, dass Tantiemen nur für tat­säch­lich stattge­fun­dene Auftritte aus­gezahlt werden.

Auch bei Pauschalverträ­gen gilt: Wenn ein:e Künstler:in den QR-Code nutzt und ein Pro­gramm meldet, erhal­ten Sie eine Info-Mail. So kön­nen Sie falschen Mel­dun­gen wider­sprechen, behal­ten den Überblick, wer Pro­gramme ein­re­icht – und zahlen nur für Auftritte, die wirk­lich stattge­fun­den haben.

Wenn Sie den Auftritt nicht bestäti­gen, läuft der Link in der Bestä­ti­gungs­mail nach 21 Tagen ab. Danach ist keine Bestä­ti­gung mehr möglich und der/die Programm-Melder:in wird informiert, dass der Auftritt nicht lizen­ziert wird.

Sie sollen einen Auftritt bestäti­gen, der gar nicht stattge­fun­den hat? Dann brauchen Sie nichts zu tun – der Link in der Mail läuft nach 21 Tagen automa­tisch ab, und der/die Programm-Melder:in wird informiert, dass der Auftritt nicht lizen­ziert wird.
Erhal­ten Sie hinge­gen eine E‑Mail mit der Bitte, zu wider­sprechen, wenn der Auftritt nicht stattge­fun­den hat, fol­gen Sie bitte den Anweisun­gen in der Mail, um den Wider­spruch abzugeben.

Nutzen Sie den QR-Code und geben Sie ihn an Ihre auftre­tenden Künstler:innen weit­er. Wenn diese den QR-Code für ihre Pro­gramm-Mel­dung ver­wen­den, erhal­ten Sie lediglich ein Infor­ma­tion­s­mail – eine Bestä­ti­gung oder ein Wider­spruch Ihrer­seits ist nicht erforder­lich.
Erfol­gt die Pro­gramm-Mel­dung ohne QR-Code, müssen wir Ihre Bestä­ti­gung oder Ihren Wider­spruch aktiv einholen.

Sie erhal­ten nach jew­eils 5 Tagen eine Erin­nerung zur Bestä­ti­gung. Wenn nach 21 Tagen keine Rück­mel­dung erfol­gt, wird der/die Programm-Melder:in informiert, dass die Ver­anstal­tung nicht bestätigt und daher nicht lizen­ziert wird.

Die Ver­anstal­tung nicht bestäti­gen. Falls möglich, den/die Programm-Melder:in darauf hin­weisen, damit die Pro­gram­ma­b­gabe kor­rigiert wer­den kann.

FAQ für auftre­tende Künstler:innen

Sie erhal­ten den QR-Code direkt vom Ver­anstal­ter — per Mail, per Aushang oder persönlich.

Beim Ver­anstal­ter nach­fra­gen. Hat der Ver­anstal­ter keinen QR-Code bekom­men oder diesen nicht bei der Hand, kann das Pro­gramm nach der Ver­anstal­tung wie bish­er auch direkt über das AKM Ser­vi­ce­por­tal gemeldet werden.

Ob ein QR-Code erstellt wurde oder nicht, hat keinen Ein­fluss auf die Lizen­zierung der Veranstaltung.

Nein, Sie erhal­ten den QR-Code vom Ver­anstal­ter nur, wenn Ihr Auftritt Teil ein­er Einzel- oder Dauerver­anstal­tung mit Unter­hal­tungsmusik oder Lesung mit Musik ist.
Für Auftritte mit Ern­ster Musik, Ein­la­gen­musik (z.B. The­ater) oder Kabarettver­anstal­tun­gen erhal­ten Sie zwar einen QR-Code, dieser dient jedoch nur zur Infor­ma­tion und leit­et Sie auf eine Web­site mit Hin­weisen zur Pro­gramm-Mel­dung für diese Musiksparten.