Mit dem AKM QR-Code wird die Programm-Meldung für auftretende Künstler:innen jetzt noch einfacher und präziser. Über den QR-Code gelangen Musiker:innen direkt zur jeweiligen Veranstaltung im AKM Serviceportal und können dort schnell und unkompliziert ihre Setlist einreichen.
Das macht den gesamten Prozess nicht nur effizienter, sondern auch deutlich transparenter: Veranstalter:innen zahlen nur für Auftritte, die tatsächlich stattgefunden haben – und Urheber:innen erhalten ihre Tantiemen schneller und genauer.
Veranstalter:innen sind Teil des Ensembles.
Bei der Lizenzierung von Veranstaltungen mit Live-Musik erhält der/die Veranstalter:in einen QR-Code. Dieser ist je nach Art des abgeschlossenen Vertrags (Einzel- oder Dauerveranstaltung) entweder für eine einzige Veranstaltung gültig oder über die gesamte Vertragslaufzeit.
Wir bitten die Veranstalter:innen, den QR-Code an die auftretenden Künstlerinnen und Künstler weiterzuleiten: per Mail, per Aushang oder persönlich.
Wird der QR-Code von den Künstler:innen bei der Meldung des Musikprogramms im AKM-Serviceportal eingescannt, sind die Veranstaltungsdaten automatisch hinterlegt. Handelt es sich um den QR-Code einer Dauerveranstaltung, ist nur das Datum des Auftritts manuell zu ergänzen. So können wir nach der Veranstaltung die Musik-Tantiemen gerecht verteilen.
Jetzt Broschüre für Veranstalter downloaden:
Programm-Meldung leicht gemacht.
Digitalisiert ist das Programm-Meldesystem der AKM längst. Jetzt geht die Meldung noch schneller, bequemer und einfacher – weil alle Veranstaltungsdaten schon vorausgefüllt sind!
Einfach den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten QR-Code einscannen und die Daten im Serviceportal übernehmen. Musikstücke ergänzen und fertig ist die Programm-Meldung!
Mit der Schritt-für-Schritt Video-Anleitung gelingt die Eingabe problemlos
FAQ für Veranstalter:innen
Den QR-Code, den sie Ihren auftretenden Künstler:innen weitergeben müssen, bekommen Sie direkt von uns und zwar digital mit der Aufführungsbewilligung.
Sie können direkt die zweite Seite der Aufführungsbewilligung weiterleiten oder den QR-Code ausdrucken und dem/der auftretenden Künstler:in händisch bei der Veranstaltung übergeben. Im Kundenportal finden Sie unter dem Menüpunkt „meine Lizenzen“ > „meine Verträge“ die einzelnen Aufführungsbewilligungen und auch die entsprechenden QR-Codes.
Ob ein QR-Code erstellt wurde oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Lizenzierung der Veranstaltung.
Nein, nur bei einer Veranstaltungsanmeldung von Live-Auftritten mit Unterhaltungsmusik oder Lesung mit Musik.
Für angemeldete Veranstaltungen mit Ernster Musik, Einlagenmusik (z.B. Theater) oder Kabarettveranstaltungen erhalten Sie zwar einen QR-Code, dieser dient den auftretenden Künstler:innen jedoch nur zur Information und führt zu einer Website mit Hinweisen zur Programm-Meldung für diese Musiksparten. Daher bitte auch diesen QR-Code weiterleiten!
Melden Sie eine der folgenden Veranstaltung mit Musik bei uns an, erhalten Sie keinen QR-Code: Lesung, Tonfilm/Public Viewing, Videodarbietung, Fernsehwiedergabe und Mechanische Musik.
Bei Pauschalverträgen erhalten Sie als Veranstalter:in den QR-Code bereits vor Beginn der Saison, dieser ist jeweils für den gesamten vertraglich geregelten Zeitraum gültig.
Nein! Der AKM QR-Code dient ausschließlich der schnellen und werkgenauen Programm-Meldung der auftretenden Künstler:innen. Er soll den Musiker:innen die Übermittlung ihrer Setlists so einfach wie möglich machen – damit wir die Werke korrekt der Veranstaltung zuordnen und die Tantiemen schneller und präziser an die Urheber:innen auszahlen können.
Wenn Sie Veranstalter:in einer Einzelveranstaltung sind und Ihre Künstler:innen das Programm nicht per QR-Code melden, werden Sie gebeten, den Auftritt zu bestätigen. So stellen wir sicher, dass Tantiemen nur für tatsächlich stattgefundene Auftritte ausgezahlt werden.
Auch bei Pauschalverträgen gilt: Wenn ein:e Künstler:in den QR-Code nutzt und ein Programm meldet, erhalten Sie eine Info-Mail. So können Sie falschen Meldungen widersprechen, behalten den Überblick, wer Programme einreicht – und zahlen nur für Auftritte, die wirklich stattgefunden haben.
Wenn Sie den Auftritt nicht bestätigen, läuft der Link in der Bestätigungsmail nach 21 Tagen ab. Danach ist keine Bestätigung mehr möglich und der/die Programm-Melder:in wird informiert, dass der Auftritt nicht lizenziert wird.
Sie sollen einen Auftritt bestätigen, der gar nicht stattgefunden hat? Dann brauchen Sie nichts zu tun – der Link in der Mail läuft nach 21 Tagen automatisch ab, und der/die Programm-Melder:in wird informiert, dass der Auftritt nicht lizenziert wird.
Erhalten Sie hingegen eine E‑Mail mit der Bitte, zu widersprechen, wenn der Auftritt nicht stattgefunden hat, folgen Sie bitte den Anweisungen in der Mail, um den Widerspruch abzugeben.
Nutzen Sie den QR-Code und geben Sie ihn an Ihre auftretenden Künstler:innen weiter. Wenn diese den QR-Code für ihre Programm-Meldung verwenden, erhalten Sie lediglich ein Informationsmail – eine Bestätigung oder ein Widerspruch Ihrerseits ist nicht erforderlich.
Erfolgt die Programm-Meldung ohne QR-Code, müssen wir Ihre Bestätigung oder Ihren Widerspruch aktiv einholen.
Sie erhalten nach jeweils 5 Tagen eine Erinnerung zur Bestätigung. Wenn nach 21 Tagen keine Rückmeldung erfolgt, wird der/die Programm-Melder:in informiert, dass die Veranstaltung nicht bestätigt und daher nicht lizenziert wird.
Die Veranstaltung nicht bestätigen. Falls möglich, den/die Programm-Melder:in darauf hinweisen, damit die Programmabgabe korrigiert werden kann.
FAQ für auftretende Künstler:innen
Sie erhalten den QR-Code direkt vom Veranstalter — per Mail, per Aushang oder persönlich.
Sollten Sie vom Veranstalter keinen QR-Code erhalten haben, können Sie Ihre Programm-Meldung trotzdem problemlos über das AKM Serviceportal tätigen. Sie können über den Button „Suche in Veranstaltungen“ in einem Pool an Veranstaltungen suchen und – wenn Sie Ihre Veranstaltung gefunden haben – diese gleich auswählen oder Sie geben die Veranstalter-/Veranstaltungsdaten manuell ein.
Ob ein QR-Code erstellt wurde oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Lizenzierung der Veranstaltung.
Nein, Sie erhalten den QR-Code vom Veranstalter nur, wenn Ihr Auftritt Teil einer Einzel- oder Dauerveranstaltung mit Unterhaltungsmusik oder Lesung mit Musik ist.
Für Auftritte mit Ernster Musik, Einlagenmusik (z.B. Theater) oder Kabarettveranstaltungen erhalten Sie zwar einen QR-Code, dieser dient jedoch nur zur Information und leitet Sie auf eine Website mit Hinweisen zur Programm-Meldung für diese Musiksparten.
Die manuelle Eingabe ist nach wie vor möglich und wird auch künftig weiterhin möglich sein. Klicken Sie hierfür zuerst auf „Suche in Veranstaltungen“ und geben Sie Datum und Ort ein. Anschließend erscheint rechts ein Button „Meine Veranstaltung ist nicht dabei“, mit Klick auf diesen kommen Sie zu einem Formular, in dem Sie die Daten manuell eingeben können.
Das kann mehrere Gründe haben. Derzeit können wir noch nicht alle Vertragstypen in dieser Suche abbilden. Der wahrscheinlichste Grund, warum Sie Ihre Veranstaltung derzeit noch nicht finden, ist daher, dass sich ein solcher Vertragstyp dahinter verbirgt.
In diesem Fall erhalten Sie ein Mail, in dem wir Sie darüber informieren. Mit Klick auf einen Link in dem Mail können Sie uns Feedback dazu geben. Anschließend wird Ihre Programm-Meldung von uns nochmals geprüft und entsprechend verarbeitet.
Um eine korrekte und vollständige Tantiemenauszahlung garantieren zu können, ist es wichtig, dass Ihre Programm-Meldung ausschließlich die bei dieser Veranstaltung gespielten Werke enthält und keine weiteren. Bitte geben Sie auch unbedingt immer alle von Ihrer Gruppe an diesem Abend gespielten Werke an und vergessen Sie keines.