Wir sorgen für eine faire Bezahlung der MusikurheberInnen
Hinter jedem Song stehen KomponistInnen und TexterInnen, die die Songs geschrieben haben. Das Ergebnis dieser Arbeit gehört als geistiges Eigentum den SongschreiberInnen. Wenn Musikwerke zum Beispiel im Radio oder bei öffentlichen Veranstaltungen gespielt oder auf einer CD aufgenommen werden, steht den UrheberInnen dafür laut Urheberrecht eine faire Bezahlung zu. AKM und austro mechana heben diese Tantiemen treuhändig ein und geben sie an die KomponistInnen, TextautorInnen und Musikverleger weiter.
Die AKM sorgt dafür, dass die MusikurheberInnen und Musikverleger zu ihren Tantiemen kommen, wenn ihre Musik bei Konzerten, bei anderen Live-Veranstaltungen, in Discos, Clubs etc. gespielt wird, in Cafés, Restaurants, Einkaufszentren etc. als Hintergrundmusik verwendet wird, im Radio oder Fernsehen gesendet wird oder im Internet zur Verfügung gestellt wird.
Die austro mechana sorgt dafür, dass die MusikurheberInnen und Musikverleger zu den Tantiemen aus der Nutzung ihrer „mechanischen Rechte“ kommen, somit zu ihrem Anteil an den Verkaufserlösen von Ton- und Bildtonträgern mit ihren Werken (CD, DVD etc.) sowie zu den Tantiemen für Vervielfältigungen ihrer Werke in den Bereichen Radio/Fernsehen und Online/Mobile. Weiters ist die austro mechana auch für die Einhebung und Verteilung der Speichermedienvergütung zuständig.
Alle Einnahmen werden an die Mitglieder ausbezahlt
AKM und austro mechana sind Non Profit Organisationen und arbeiten im eigenen Namen, aber im Interesse ihrer Bezugsberechtigten („Mitglieder“) und ausländischer Schwestergesellschaften. AKM und austro mechana machen keinen Gewinn, da alle Einnahmen nach Abzug der Spesen (AKM) bzw. der Kommissionsgebühren (austro mechana) an die Bezugsberechtigten ausbezahlt werden. Für die Bezugsberechtigten der ausländischen Schwestergesellschaften erfolgt die Abrechnung an deren Gesellschaft. Die Verteilung erfolgt nach festen Regeln und spiegelt den Umfang der Werknutzung wider.
Gesetzliche Regelungen für unsere Tätigkeit
AKM und austro mechana sind sogenannte Verwertungsgesellschaften. Das Verwertungsgesellschaftengesetz (VerwGesG) sieht ein sehr hohes Niveau an Regulierung für diese Gesellschaften vor und enthält zahlreiche Vorgaben für deren Tätigkeit. AKM und austro mechana haben die gemäß diesem Gesetz notwendige Wahrnehmungsgenehmigung für ihre Geschäftstätigkeit (WG AKM, WG austro mechana) und unterliegen einer Staatsaufsicht durch die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften. Die Aufsichtsbehörde überwacht insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen des VerwGesG und ist auch für die Erteilung der Wahrnehmungsgenehmigungen an die Verwertungsgesellschaften zuständig.
