Die Musikprogramme sind von den Musikausübenden, d.h. von den Gruppenmitgliedern, Orchester-bzw. Ensembleleiter:innen, Kapellmeister:innen, Alleinunterhalter:innen, auszustellen. Für Urheber:innen, die ihre Werke auch selbst interpretieren („Selbstspieler:innen“) liegt es im eigenen Interesse bei Auftritten Musikprogramme auszufüllen. Reine Musikausübende mögen bitte bedenken, dass es die Urheber:innen sind, die es ihnen ermöglichen, mit der Musik Geld zu verdienen. Unter gewissen Voraussetzungen bzw. in Rücksprache mit der AKM-Fachabteilung werden Programm-Meldungen auch von Dritten, wie z.B. Verlagen, Labels, Managements, akzeptiert. Die AKM ist von den Veranstalter:innen von Live-Aufführungen über die auftretenden Musikgruppen/Alleinunterhalter:innen zu informieren.