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Rechtsnachfolge

Sie sind Erbe oder Erbin eines verstorbenen Urhebers oder einer verstorbenen Urheberin? Dann können Sie sich bei uns als Rechtsnachfolger:in eintragen lassen, um künftig die Tantiemen zu erhalten.
Sie sind Erbe oder Erbin eines verstorbenen Urhebers oder einer verstorbenen Urheberin? Dann können Sie sich bei uns als Rechtsnachfolger:in eintragen lassen, um künftig die Tantiemen zu erhalten.

So werden Sie Rechtsnachfolger:in

Nachweis Ihrer Erbberechtigung

Da das Urhe­ber­recht auss­chließlich vererblich ist, benöti­gen wir als Nach­weis Ihrer Berech­ti­gung eine Kopie des offiziellen Erb­doku­ments: Einant­wor­tungs­beschluss oder Erb­schein (gilt für Deutschland).

Gemeinsame Rechtsnachfolge bei mehreren Erb:innen

Falls es mehrere Erb:innen gibt, müssen uns auch diese mit­geteilt wer­den. Nur so kann die Recht­snach­folge voll­ständig erfasst wer­den und die Tantieme­nauszahlung kor­rekt erfolgen.

Bitte geben Sie daher alle Miterb:innen mit ihren Kon­tak­t­dat­en an.

Bekanntgabe der Rechtsnachfolge

Dokumente zum Download:

Zusät­zlich zum Erb­doku­ment benöti­gen wir von allen Erb:innen fol­gende Doku­mente — aus­ge­füllt und unterzeichnet.

Daten der Rechtsnachfolger:innen

Geben Sie hier Ihre per­sön­lichen Dat­en bekannt.

FAQ

Sie haben Fragen zur Rechtsnachfolge? Wir beraten Sie gerne!

Tamara Herker

Mit­glied­schaft Urheber:in, Ver­lage & Rechtsnachfolge