Aus unserer Sicht muss nur der Schriftzug „aume“ („AUME“) oder „austro mechana“ (AUSTRO MECHANA) auf die CD (oder jede andere Form von Tonträger) gedruckt werden, zum Zeichen dafür, dass diese Produktion bei unserer Gesellschaft angemeldet wurde und wir die Werknutzungsbewilligung erteilt haben. Sie können unser
Logo als Vorlage benutzen, sind aber nicht daran gebunden. Der Schriftzug kann in Größe und Form an das graphische Umfeld angepasst werden.
Alle weiteren Angaben auf einer CD liegen üblicherweise im Ermessen des Produzenten.
Achtung: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Urheber:innen eines Werkes auf dem Endprodukt angeführt werden müssen. Bitte achten Sie daher darauf, dass auf dem Inlay oder im Booklet nicht nur die Titel der einzelnen Werke, sondern auch die Namen aller Urheber:innen (Komponist:innen,Autor:innen, Musikverlage) abgedruckt sind.