Ein ausschließlich von KI generiertes Werk (Text und Komposition) ist urheberrechtlich nicht schutzfähig. Wenn jedoch eine erhebliche menschliche Mitwirkung erfolgt (mehr als nur das Prompten), ist das Werk schutzfähig und verwertbar. Beispiel: Sie haben den Text selbst geschrieben, aber die Komposition ist KI-generiert. Bei der Werkanmeldung muss dies dementsprechend angegeben werden. Bei der Abrechnung erhalten Sie den auf den Text anfallenden Anteil der Tantiemen (Urheberschaft). Der Anteil, der der KI zugerechnet wird, entfällt auf die allgemeine Abrechnung und wird dem/der Urheber:in nicht ausbezahlt. Wenn Sie ein teilweise KI-kreiertes Werk anmelden wollen und Zweifel haben, wie, melden Sie sich bitte vorher bei uns.