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Werkanmeldung

Hier finden Sie eine Übersicht der FAQ und die Ansprechpersonen.
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FAQ

Wozu benöti­gen AKM und aus­tro mechana die Anmel­dung mein­er Werke?
Werke kön­nen bei der Tantiemen­verteilung erst berück­sichtigt wer­den, wenn sie angemeldet sind. Es reicht nicht aus, dass ein Werk in einem Musikpro­gramm, auf ein­er Sendeliste oder ein­er CD auf­scheint. Ohne Werkan­mel­dung erhal­ten Sie keine Tantiemen.
Sind meine Werke erst geschützt, wenn ich sie bei der AKM angemeldet habe?
Nein. Die Werkan­mel­dung hat nichts damit zu tun, wann der Werkschutz entste­ht. Das Urhe­ber­rechts­ge­setz knüpft den Schutz eines Werkes an seine Schaf­fung und nicht an einen For­malakt, wie eine Werkan­mel­dung oder Ähnliches.
Ist es egal, wann ich meine Werke anmelde?
Nein, das hat Auswirkun­gen auf Ihre Tantiemenabrech­nung. Bitte melden Sie Ihre Werke laufend und möglichst rasch nach ihrer Schaf­fung an. Wenn Sie Ihre Werke nicht rechtzeit­ig (siehe Anmelde­fris­ten) anmelden, kön­nen wir sie erst für die fol­gende Abrech­nungspe­ri­ode berücksichtigen.
Ich schreibe meine Songs gemein­sam mit anderen und weiß, dass eine:r der Miturheber:in die Songs immer anmeldet. Meine Songs sind ohne­hin ver­legt. Muss ich die Songs den­noch selb­st anmelden? 
Bei Manuskriptwerken – also bei unver­legten Werken – kann logis­cher­weise nur der/die Urheber:in selb­st das Werk anmelden. Sind mehrere Urheber:innen an einem Werk beteiligt, sollte die Anmel­dung durch jede:n einzel­nen Beteiligte:n erfol­gen. Passieren bei der Anmel­dung unter­schiedliche Angaben (z. B. zu den beteiligten Komponist:innen oder Textautor:innen), kon­tak­tieren wir Sie. Bei ver­legten Werken genügt grund­sät­zlich die Anmel­dung des Ver­lages – eine zusät­zliche Anmel­dung durch den bzw. die Urheber:innen ist aber den­noch sinnvoll.
Reicht das Aus­füllen der Werkan­mel­dung oder muss ich der AKM auch Noten oder einen Ton­träger (CD, MP3, …) über­mit­teln?
Melden Sie Ihr Werk bitte über das Ser­vi­ce­por­tal an. Zusät­zlich kön­nen Sie dabei ein Audiofile Ihres Werkes hochladen oder nachträglich in der Werk­daten­bank ergänzen. Die aus­tro mechana erhält die von ihr lizen­zierten Ton­träger von den jew­eili­gen Tonträgerproduzenten/Labels, die zur Über­mit­tlung verpflichtet sind.
Muss ich meine Werke zusät­zlich bei aus­ländis­chen Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften anmelden, wenn Nutzun­gen im Aus­land stat­tfind­en? 
Nein. Jede:r Urheber:in meldet ihre/seine Werke immer nur bei der Ver­w­er­tungs­ge­sellschaft an, bei der sie/er Mit­glied ist. Das gilt auch, wenn ein Werk von mehreren Urheber:innen geschaf­fen wurde und diese unter­schiedlichen Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften ange­hören. Durch inter­na­tionale Koop­er­a­tio­nen sind die Doku­men­ta­tio­nen der Werke weltweit auch allen Schwest­erge­sellschaften zugänglich.
Welche Arten von Pseu­do­ny­men sind der AKM zu melden?
Mit­glieder der AKM/austro mechana müssen Urheber:innenpseudonyme und Urheber:innengruppen-Pseudonyme unbe­d­ingt melden. Dann kön­nen einige oder alle Werke unter Pseu­do­nym angemeldet wer­den. Das Urheber:innenpseudonym kann natür­lich (muss aber nicht!) mit dem Künstler:innen-/Interpret:innennamen bzw. das Urheber:innengruppen-Pseudonym mit dem Musik­grup­pen­na­men ident sein. Sie find­en die entsprechen­den For­mu­la­re im Ser­vi­ce­por­tal unter Werke melden. Achtung: Beim Urheber:innengruppen-Pseudonym kön­nen die Beteiligten nachträglich nicht geän­dert werden.
Was ist ein ISWC und wie bekomme ich ihn?
Der Inter­na­tion­al Stan­dard Musi­cal Works Code (ISWC) ist eine ein­deutig Kennze­ich­nung für musikalis­che Werke und wird nach erfol­gter Anmel­dung eines Werks über die AKM vergeben.
Wie melde ich ein Werk mit KI-gener­iert­er Musik an?
Ein auss­chließlich von KI gener­iertes Werk (Text und Kom­po­si­tion) ist urhe­ber­rechtlich nicht schutzfähig. Wenn jedoch eine erhe­bliche men­schliche Mitwirkung erfol­gt (mehr als nur das Prompten), ist das Werk schutzfähig und ver­w­ert­bar. Beispiel: Sie haben den Text selb­st geschrieben, aber die Kom­po­si­tion ist KI-gener­iert. Bei der Werkan­mel­dung muss dies dementsprechend angegeben wer­den. Bei der Abrech­nung erhal­ten Sie den auf den Text anfal­l­en­den Anteil der Tantiemen (Urhe­ber­schaft). Der Anteil, der der KI zugerech­net wird, ent­fällt auf die all­ge­meine Abrech­nung und wird dem/der Urheber:in nicht aus­bezahlt. Wenn Sie ein teil­weise KI-kreiertes Werk anmelden wollen und Zweifel haben, wie, melden Sie sich bitte vorher bei uns.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Franz Fröhlich

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