Wissenswertes zur Tantiemenabrechnung
Als Mitglied haben Sie vermutlich viele Fragen zu den Tantiemen: Für welche Nutzungen meiner Werke erhalte ich Tantiemen von der AKM oder von der austro mechana? Wie funktioniert die Verteilung? Etc. Wir haben Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie auch persönlich!
Das sind die Vergütungen, die die UrheberInnen für Nutzungen ihrer Werke erhalten.
Im Wahrnehmungsbereich der AKM erhalten die AKM-Mitglieder die Tantiemen von der AKM. Der Wahrnehmungsbereich der AKM sind im Wesentlichen öffentliche Aufführungen und Sendungen.
Im Wahrnehmungsbereich der austro mechana erhalten die austro mechana-Mitglieder die Tantiemen von der austro mechana. Der Wahrnehmungsbereich der austro mechana umfasst die sogenannten mechanischen Rechte; darunter fallen z.B. Tonträgerverkäufe/ Abrechnung Phono.
Die Verteilung/Abrechnung erfolgt nach festen Regeln. Dieses Regelwerk heißt Abrechnungsregeln. Die AKM und die austro mechana haben für ihren jeweiligen Wahrnehmungsbereich Abrechnungsregeln geschaffen, diese können Sie hier einsehen. Eine vereinfachte Darstellung der Abrechnung finden Sie in diesem Folder.
Die Abrechnungsregeln werden vom Vorstand der AKM bzw. von der Mitgliederhauptversammlung der austro mechana beschlossen. Diese Organe setzen sich ausschließlich aus KomponistInnen, MusiktextautorInnen und Musikverlagen zusammen.
AKM und austro mechana rechnen die Einnahmen an die musikalischen UrheberInnen und deren Verleger ab – an ihre Mitglieder direkt, an die Mitglieder ausländischer Schwestergesellschaften über diese Gesellschaften. Vor der Verteilung wird der entstandene Betriebsaufwand abgezogen. AKM und austro mechana verbleibt kein Gewinn!
Ja. Die Gage, die Sie als ausübende/r MusikerIn/InterpretIn vom Veranstaltenden erhalten hat nichts mit den Tantiemen zu tun, die Ihnen als UrheberIn der aufgeführten Kompositionen/Texte zustehen.
Hinweis: Da die Musikprogramme die Grundlage für die Abrechnung der eingehobenen Aufführungsentgelte bilden, vergessen Sie bitte bei Live-Auftritten im eigenen Interesse nicht auf die Programm-Meldung an die AKM.
Musikveranstaltungen sind vom Veranstaltenden bei der AKM anzumelden. Der Veranstaltende hat dann auch das Aufführungsentgelt an die AKM zu zahlen. Wenn Sie also nicht selbst Veranstalter sind, brauchen Sie die Veranstaltung nicht bei der AKM anzumelden.
Von der Anmeldung der Veranstaltung, die der Veranstaltende vorzunehmen hat, ist die Programm-Meldung zu unterscheiden. Wenn Sie live auftreten, schicken Sie uns bitte ein Musikprogramm mit den gespielten Werken (allen, nicht nur die eigenen).
Das ist in den sogenannten Aufteilungsschlüsseln geregelt. Diese finden sich in den Abrechnungsregeln (AKM) und in den Verteilungsbestimmungen (austro mechana). Abweichende Vereinbarungen sind im Aufführungsrecht (AKM) zum Teil möglich. Im mechanischen Recht (austro mechana) sind vertragliche Vereinbarungen zwischen den Rechteinhabenden grundsätzlich vorrangig.
Grundschlüssel AKM bei originalverlegten Werken: 66,66% UrheberIn bzw. 33,33% KomponistIn(nen), 33,33% AutorIn(nen) und 33,34% Verlag.
Grundschlüssel austro mechana bei originalverlegten Werken: 60% UrheberIn bzw. 30% KomponistIn(nen), 30% AutorIn(nen) und 40% Verlag.
AKM und austro mechana haben in Ihrem Interesse mit zahlreichen ausländischen Schwestergesellschaften in allen Erdteilen Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen. Aufgrund dieser Verträge werden die ausländischen Gesellschaften in ihrem Land auch für die Mitglieder der AKM und der austro mechana tätig, d.h. sie heben in ihrem Land die Lizenzentgelte auch für unsere Mitglieder ein und rechnen die auf unsere Mitglieder entfallenden Tantiemenbeträge an AKM und austro mechana ab.
Wir rechnen die erhaltenen Beträge dann an unsere Mitglieder ab (Auslandsabrechnungen).