Audioproduktionen
Audio-Produktionen sind Aufnahmen von Musik- und/oder Sprach-Werken auf analogen oder digitalen Medien (Vinyl, CD, DVD u.ä.) zu handelsüblichen Zwecken (Verkauf, Promotion).
Erforderliche Rechte für Audioproduktionen
Die austro mechana vertritt die Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung an musikalischen Werken des von ihr vertretenen Repertoires. Gegen Bezahlung der entsprechenden Lizenzgebühr erteilt sie dafür die sogenannte Werknutzungsbewilligung.
Für Bearbeitungen urheberrechtlich geschützter Werke ist zusätzlich die individuelle Zustimmung der betroffenen RechteinhaberInnen erforderlich.
Lizenzgebühren für Audioproduktionen
Mehrere Kriterien beeinflussen die Höhe der Lizenzgebühr
Verwendungszweck: Die Lizenzgebühr beträgt grundsätzlich 10% des Detailverkaufspreises (exklusive Umsatzsteuer) pro Tonträger vorbehaltlich der Mindestlizenzen pro Tonträgerkategorie. Wird eine Audio-Produktion (oder ein Teil der gesamten Auflage) kostenlos verbreitet, ist dafür die entsprechende Mindestlizenz pro Tonträger-Kategorie zu bezahlen.
Musikalischer Inhalt: Eine Lizenzgebühr muss nur für die Nutzung von Werken, die noch urheberrechtlichen Schutz genießen und die zu dem von uns vertretenen Repertoire gehören, an die austro mechana bezahlt werden. Der Anteil (in %) der austro mechana an einer Audio-Produktion berechnet sich grundsätzlich aus der Spieldauer der durch ihr vertretenen Werke im Verhältnis zur Gesamtspieldauer der Audio-Produktion.
Nutzungsumfang: Aus den Kriterien „Verwendungszweck“ und „Musikalischer Inhalt“ kann die austro mechana die Lizenzgebühr, die pro Tonträger an sie zu entrichten ist, berechnen. Die Gesamtsumme ergibt sich aus der Multiplikation dieser Lizenzgebühr mit der Anzahl der hergestellten Tonträger.
Lizenzgebühren für Eigenproduktionen
Die austro mechana erteilt auf Wunsch der Bezugsberechtigten die Werknutzungsbewilligung unter Verzicht auf das Inkasso von Lizenzgebühren für alle oder einzelne Werke. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Der Produzent/die Produzenten ist/sind zugleich UrheberInnen aller von dem Verrechnungsverzicht betroffenen Werke auf der gegenständlichen Audio-Produktion.
- Die UrheberInnen der betroffenen Werke sind entweder Mitglieder unserer Gesellschaft oder haben ihre Rechte noch an keine andere Verwertungsgesellschaft im In- oder Ausland abgetreten.
- Die UrheberInnen der betroffenen Werke sind die alleinigen Inhaber der Urheberrechte, es werden keine Rechte Dritter genutzt, wie z.B. (Mit-)UrheberInnen, die nicht als Produzenten beteiligt sind, oder Musikverlage, mit denen vertragliche Regelungen über eine Beteiligung an den Tantiemen getroffen wurden.
- Die gegenständliche Audio-Produktion wird von den Produzenten/UrheberInnen auf eigenes Risiko und zum ausschließlich eigenen Nutzen hergestellt. Wenn von Dritten z.B. Produktionskostenzuschüsse geleistet oder Mindestabnahmen garantiert werden, sind die Voraussetzungen für eine Anmeldung als „Künstlerproduktion“ nicht erfüllt.
- Die gegenständliche Audio-Produktion wird auf einem eigenen Label oder neutral (= ohne Label) veröffentlicht.
Für die Abwicklung einer Produktionsmeldung, für die wir auf das Inkasso von Lizenzgebühren verzichten, ist eine einmalige Administrationsgebühr an die austro mechana zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach der Gesamtauflage der jeweiligen Produktion, die angeführten Beträge verstehen sich inklusive 20% Mehrwertsteuer:
Betrag EUR | Gesamtauflage (Stückzahl) |
---|---|
30 € | bis 500 Stück |
42 € | bis 1.000 Stück |
60 € | bis 2.000 Stück |
90 € | über 2.000 Stück |
Ein Inkasso-Verzicht wirkt sich nur auf die jeweilige Produktion aus. Tantiemen-Ansprüche für andere Nutzungen, wie z.B. Konzerte oder Radio/TV-Ausstrahlungen, sind davon nicht betroffen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Inkasso-Verzicht die Berechnungsbasis für unsere Pauschalabrechnungen und etwaige Alterszuschüsse reduziert.
Verantwortung für die Anmeldung einer Audioproduktion
Die Anmeldung einer Audio-Produktion erfolgt üblicherweise durch den Produzenten.
Die austro mechana versteht unter Produzent die Person/die Firma, die im wirtschaftlichen Sinne für die gegenständliche Audio-Produktion verantwortlich ist.
Zeitlicher Ablauf für die Anmeldung einer Audioproduktion
Die austro mechana benötigt die Produktionsmeldung in jedem Fall vor der physischen Herstellung der Tonträger. Anhand der gemeldeten Daten stellen wir fest, ob bzw. in welchem Ausmaß die von unserer Gesellschaft wahrgenommenen Rechte betroffen sind und ob bzw. in welcher Höhe eine Lizenzgebühr an unsere Gesellschaft zu entrichten ist.
Die Werknutzungsbewilligung gilt mit vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr als erteilt.
Die austro mechana erteilt dem Unternehmen, das mit der Herstellung beauftragt wurde, die sogenannte Herstellungsgenehmigung für die entsprechende Auflage. Die austro mechana erhält zur Kontrolle Meldungen über alle Fertigungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nehmen kann, und senden Sie uns daher Ihre Anmeldung so früh wie möglich.