

Das Internet wirkt sich massiv auf den Musikmarkt aus: Was für die Musiknutzenden praktisch ist, stellt jedoch Musikschaffende vor neue Herausforderungen. Wer Streamingdienste nutzt oder Musik herunterlädt, muss wissen, dass die Rechteinhabenden auch für Online-Nutzungen Anspruch auf eine faire Bezahlung haben. Bitte teilen Sie uns mit, wofür Sie die Musik brauchen und melden Sie Ihre Nutzung an.
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Unsicher im Umgang mit geschützter Musik auf Social Media?
Wir haben die wichtigsten Informationen und praktische Schnelltipps HIER für Sie übersichtlich zusammengefasst.
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Nutzungsvorbehalt: Die austro mechana untersagt die Vervielfältigung der Werke aus ihrem Repertoire zum Text- und Datamining für eigene Zwecke (§42h Abs. 6 UrhG). Für eine Lizenz kontaktieren Sie bitte den Geschäftsbereich Neue Medien.
Die Tarifhöhe hängt ab von der Art Ihrer Online-Nutzung.
Digitale Musik im digitalen Zeitalter
Das Urheberrecht gilt auch dann, wenn Musik digital genutzt wird, das heißt gestreamt – also nur angehört – oder heruntergeladen wird. Beispielsweise bei (Musik-)Apps, Webradio, Podcasts, Audio-/Video-On-Demand, Websites mit Hintergrundmusik usw.
Für den Upload ins Internet, etwa wenn Sie Musik auf Ihrer Website nutzen, brauchen Sie neben der Klärung der Synchronisationsrechte (also Zustimmung der UrheberInnen bzw. des Musikverlags sowie Tonträgerproduzenten, sog. „Herstellungsrecht“) auch eine Werknutzungsbewilligung von AKM und austro mechana.
Allerdings: Bei großen Social Media-Kanälen wie YouTube, Facebook und Instagram haben auch wir, wie die meisten internationalen Verwertungsgesellschaften, entsprechende Rahmenvereinbarungen mit diesen Plattformen.
Für Nutzung ausschließlich auf solchen Social Media Kanälen ist daher in der Regel keine gesonderte Werknutzungs-bewilligung von AKM und austro mechana nötig. Die urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Herstellungsrechte müssen aber auch in solchen Fällen geklärt werden.

Siegfried Samer
Online-Musiknutzung
+43 50717–19000
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