

Für Audioaufnahmen von Musik- und mit diesen verbundenen Sprachwerken auf Vinyl, CD, DVD usw. erhalten Sie von der austro mechana die erforderliche Werknutzungsbewilligung für die Nutzung der Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung an musikalischen Werken.
Die Höhe der Lizenzgebühr ist abhängig vom Verwendungszweck und dem musikalischen Inhalt: Sie zahlen nur für die Nutzung von Werken, die noch urheberrechtlichen Schutz genießen und die zu dem von uns vertretenen Repertoire gehören.
Üblicherweise meldet der Produzent bzw. die Produzentin die Audioaufnahmen an. Also die Person oder die Firma, die im wirtschaftlichen Sinne dafür verantwortlich ist.
Wir benötigen Ihre Produktionsmeldung in jedem Fall vor der Herstellung der Tonträger!
Bitte melden Sie jede Produktion auf CD, Vinyl, DVD oder Blu-Ray bei uns an, damit wir Ihnen mit unserer Werknutzungsbewilligung Rechtssicherheit geben können.

