

AKM und austro mechana haben mit zahlreichen ausländischen Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA in Deutschland) Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen.
Aufgrund dieser Verträge werden die ausländischen Gesellschaften im jeweiligen Land auch für Mitglieder der AKM und der austro mechana tätig, d.h. sie heben in ihrem Land die Lizenzentgelte auch für unsere Mitglieder ein und rechnen die auf unsere Mitglieder entfallenden Tantiemenbeträge an die AKM und austro mechana ab.
Als zusätzliche Serviceleistung wird die AKM auch im Vorfeld der Abrechnung tätig:
Live-Auftritte im Ausland können über das Serviceportal gemeldet werden.
Der austro mechana können Tonträgerproduktionen im Ausland unter der E‑Mail Adresse [email protected] gemeldet werden.
Musik wird immer häufiger über On-Demand Plattformen wie Spotify oder YouTube gestreamt. Damit die Nutzungsmeldungen noch schneller und genauer verarbeitet werden und die UrheberInnen rasch ihre Abrechnung erhalten, hat die AKM eine strategische Partnerschaft mit ICE International Copyright Enterprise im Bereich der multi-territorialen Online-Lizenzierung fixiert. Zusätzlich erfolgt die Datenverarbeitung zahlreicher Online-Plattformen über die AKM-Software NEON.
Reklamationen Auslandsnutzungen
Erträge aus Nutzungen von AKM-Repertoire im Ausland erhalten unsere Mitglieder über die jeweilige Auslandsabrechnung. Der Eingang dieser Gelder in der AKM erfolgt in unterschiedlichen Zeitintervallen, abhängig vom Abrechnungsturnus der jeweiligen Gesellschaft, jedoch zumindest einmal jährlich.
Die Verteilung dieser Gelder durch die AKM mittels Auslandsabrechnung erfolgt einmal jährlich pro Land und Gesellschaft. Für die Länder Deutschland, Schweiz, Frankreich, Spanien und Großbritannien zweimal pro Jahr.
Reklamationen von Auslandsabrechnungen reicht die AKM bei der jeweiligen Schwestergesellschaft ein. Vorab ist eine Überprüfung notwendig, ob das betroffene Land, der Zeitraum und die Sparte bereits ausgeschüttet wurden.
Um erfolgreich bei unseren Partnergesellschaften aus dem Ausland urgieren zu können, benötigen wir von Ihnen nähere Angaben via E‑Mail:
Für Radio-/TV-Ausstrahlungen übermitteln Sie uns bitte das Sendedatum, den Namen des ausstrahlenden Senders und der Sendung sowie, wenn bekannt, die Uhrzeit der Ausstrahlung.
Für öffentliche Aufführungen/Konzerte wird als Grundlage die über das Serviceportal eingereichte Programm-Meldung herangezogen bzw. die von Ihnen zur Verfügung gestellte Kopie der von dem/der VeranstalterIn an die Schwestergesellschaft übermittelten Setlist (Programm-Meldung). Falls weder die Programm-Meldung noch die Kopie der Setlist vorhanden ist, teilen Sie uns bitte das Aufführungsdatum, Name und Anschrift des Veranstaltungsortes, Name und Anschrift des Veranstaltenden, sowie die Liste der gespielten Werke inkl. KomponistInnenangaben mit.
Für Tonträger übermitteln Sie uns bitte den Tonträgertitel, das Format, die Katalognummer, den Produzenten, die Werkeliste, das Veröffentlichungsdatum und das Veröffentlichungsland.
Reklamationsfristen
Reklamationen sind generell nur drei Nutzungsjahre rückwirkend möglich. Bis 1. Dezember 2025 können die Nutzungsjahre 2022 — 2024 reklamiert werden, danach nur noch ab 2023.
Im Falle einer neuen Mitgliedschaft bei der AKM möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Reklamationen für Geschäftsjahre vor Ihrem AKM Beitritt nicht bei uns reklamiert werden können.