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PROGRAMM MELDEN AUSLAND

Für Live-Auftritte im Ausland sind einige besondere Regelungen zu beachten.
Für Live-Auftritte im Ausland sind einige besondere Regelungen zu beachten.
Publikum beim Konzert

Das sollten Sie wissen, bevor Sie das Programm Ihres Auslandsauftritts melden

Wer muss die Ver­anstal­tungs- und Pro­gramm-Mel­dung für Aus­lands-Ver­anstal­tun­gen machen?

Die Mel­dung von Ver­anstal­tun­gen im Aus­land muss vom Veranstalter/von der Ver­anstal­terin bei den jew­eili­gen Schwest­erge­sellschaften im Aus­land ein­gere­icht wer­den, inkl. der Setlist der gespiel­ten Werke. Grund­lage für die Abrech­nung ist diese Ver­anstal­tungsmeldung. Deshalb ist es empfehlenswert, mit dem Veranstalter/der Ver­anstal­tern die Setlist (= Pro­­gramm-Mel­­dung) abzu­gle­ichen und eine Kopie dieser Ver­anstal­tungsmeldung anzufordern.

Wofür dient die Pro­gramm-Mel­dung, die man über die AKM abgeben kann?

Die Pro­­gramm-Mel­­dung im Ser­vi­ce­por­tal stellt eine Ser­viceleis­tung für unsere Mit­glieder dar und erset­zt nicht die Ver­anstal­tungsmeldung der/des Veranstalter:in. Falls es zwis­chen der Pro­­gramm-Mel­­dung über das Ser­vi­ce­por­tal und der Ver­anstal­tungsmeldung der/des Veranstalter:in Diskrepanzen gibt, erfol­gt die Abrech­nung anhand der Ver­anstal­tungsmeldung des Veranstalters.
Die Pro­­gramm-Mel­­dung im Ser­vi­ce­por­tal dient dazu,

  1. unsere Schwest­erge­sellschaften darüber zu informieren, dass eine Ver­anstal­tung stattge­fun­den hat. Für den Fall, dass die/der Veranstalter:in es ver­ab­säumt, die Ver­anstal­tung zu melden, kann die Schwest­erge­sellschaft mit der/dem Veranstalter:in in Kon­takt treten, um eine Abrech­nung zu ermöglichen.
  2. falls keine Gelder aus dem Aus­land für die Ver­anstal­tung ein­tr­e­f­fen, kann die Pro­­gramm-Mel­­dung für eine etwaige Rekla­ma­tion als Grund­lage dienen, wenn sie rechtzeit­ig inner­halb der Fris­ten (siehe weit­er unten) abgegeben wurde.
Wie über­mit­tle ich die Pro­gramm-Mel­dung an die AKM?

Pro­­gramm-Mel­­dun­­gen kön­nen sowohl für Unter­hal­tungsmusik als auch für Ern­ste Musik nur über das Ser­vice-Por­­tal abgegeben wer­den. Pro­­gramm-Mel­­dun­­gen per E‑Mail oder Post wer­den lei­der nicht akzep­tiert. Detail­lierte Infor­ma­tio­nen zur Mel­dung find­en Sie im Leit­faden Pro­­gramm-Mel­­dung Aus­land.

Für Urheber:innen der Ern­sten Musik: Es gibt derzeit kein sep­a­rates For­mu­lar zur Eingabe von Pro­­gramm-Mel­­dun­­gen dieser Sparte. Sollte es nicht nachvol­lziehbar sein, wie viele Musiker:innen ein Orch­ester umfasst, kann man alter­na­tiv für das Feld „Musik­gruppe“ den eige­nen Namen ein­tra­gen und bei der Grup­penan­zahl „1“ eingeben.

Falls Sie noch keine Zugangs­dat­en haben, kön­nen Sie diese hier anfordern. Bitte beacht­en Sie, dass es nicht zuläs­sig ist, Ihre Zugangs­dat­en an Dritte, wie z.B. Ver­lage, Labels, weiterzugeben.

Warum finde ich Italien/SIAE nicht auf der Län­derliste im Ser­vice-Por­tal?

Eine Mel­dung für Ital­ien über das Ser­vice-Por­­tal ist nicht möglich, da SIAE nur Pro­­gramm-Mel­­dun­­gen über ihre Web­seite akzep­tiert. Es muss mit dem Ver­anstal­ter koor­diniert und über das Web­por­tal der SIAE gemeldet werden.

Für welche Ver­anstal­tun­gen sollte man eine Pro­gramm-Mel­dung abgeben bzw. nicht abgeben?

Pro­­gramm-Mel­­dun­­gen soll­ten nur für öffentliche Ver­anstal­tun­gen ein­gere­icht wer­den, da für pri­vate Ver­anstal­tun­gen keine Tantiemen aus­gezahlt wer­den können.

Was ist mit musikalisch-lit­er­arischen Ver­anstal­tun­gen oder Lesun­gen?

Es kön­nen für Aus­landsver­anstal­tun­gen nur musikalis­che Dar­bi­etun­gen von der AKM abgerech­net wer­den. Die Ein­hebung der Tantiemen für Vorträge lit­er­arisch­er Werke (Lesun­gen) oder Mod­er­a­tio­nen muss gegebe­nen­falls über die Gesellschaft Lit­er­ar Mechana erfolgen.

Wie kann man mehrere Ver­anstal­tun­gen mit der­sel­ben Setlist melden?

Auch wenn bei mehreren Ver­anstal­tun­gen im Aus­land das­selbe Pro­gramm gespielt wurde, muss je Ver­anstal­tung eine Pro­­gramm-Mel­­dung abgegeben wer­den. Es kön­nen pro Pro­­gramm-Mel­­dung für das Aus­land nicht mehrere Ver­anstal­tun­gen einge­tra­gen wer­den. Es gibt jedoch im Ser­vice-Por­­tal die Möglichkeit, eine Setlist anzule­gen, die Sie bei Ihrer Pro­­gramm-Mel­­dung übernehmen können.

Warum ist es wichtig, dass die Pro­gramm-Mel­dun­gen kor­rekt und voll­ständig aus­ge­füllt wer­den?

Das For­mu­lar ist voll­ständig auszufüllen, damit Werke den richti­gen Komponist:innen zuge­ord­net wer­den bzw. die richtige Ver­sion des gespiel­ten Werkes abgerech­net wird (z.B. mit oder ohne Beteili­gung eines Arrangeurs). Bitte tra­gen Sie auch Frem­dreper­toire, das beim Live-Auftritt gespielt wurde, in die Pro­­gramm-Liste ein. Ihre Musik-Kolleg:innen freuen sich über eine Abgel­tung ihrer geschützten Werke.
Stellen Sie vor der Pro­­gramm-Mel­­dung auch sich­er, dass Ihre Werke bei uns angemeldet wur­den. Dies beschle­u­nigt die Bearbeitung.

Muss ich der Pro­gramm-Mel­dung für Aus­lands-Ver­anstal­tun­gen ein gedruck­tes Musikpro­grammheft bei­le­gen?

Nein, da wir aus tech­nis­chen Grün­den nur die Online-Pro­­gramm-Mel­­dung und keine gedruck­ten Pro­grammhefte an unsere Schwest­erge­sellschaften weit­er­leit­en können.

Kann ich eine Pro­gramm-Mel­dung vor ein­er stattge­fun­de­nen Ver­anstal­tung abgeben?

Nein. Eine Pro­­gramm-Mel­­dung im Voraus wird von unseren Schwest­erge­sellschaften nicht akzeptiert .

Was geschieht mit den bei der AKM einge­hen­den Pro­gramm-Mel­dun­gen für Aus­lands-Ver­anstal­tun­gen?

Pro­­gramm-Mel­­dun­­gen von Auftrit­ten im Aus­land wer­den an die zuständi­gen aus­ländis­chen Schwest­erge­sellschaften zur Prü­fung weit­ergeleit­et. Je früher Infor­ma­tio­nen über stattge­fun­dene Ver­anstal­tun­gen via Ser­vi­ce­por­tal bei unseren Schwest­erge­sellschaften ein­tr­e­f­fen, desto eher kann mit ein­er Auszahlung der Tantiemen gerech­net wer­den. Deshalb ist es empfehlenswert, die Pro­­gramm-Mel­­dun­­gen so rasch als möglich nach den Ver­anstal­tun­gen abzugeben.

Welche Fris­ten gel­ten für die Pro­gramm-Mel­dung für Auslands-Veranstaltungen?

Generell gilt für Live-Auf­führun­­gen im Aus­land 3 Jahre vom Ver­anstal­tungs­jahr aus­ge­hend bis spätestens Ende Novem­ber des aktuellen Jahres.
Bitte beacht­en Sie die fol­gen­den Ausnahmen:

  • USA: Ver­anstal­tun­gen vom 1.1. bis 31.12. des Vor­jahres kön­nen auf­grund der US-Abrech­­nungsregeln bis max. 1.4. des aktuellen Jahres gemeldet werden.
  • UK-PRS: Das Ver­anstal­tungs­da­tum darf auf­grund der UK-Abrech­­nungsregeln max. 10 Monate vor dem aktuellen Datum liegen.
  • Spanien-SGAE: Auf­grund der Vor­gaben der spanis­chen Schwest­erge­sellschaft darf das Ver­anstal­tungs­da­tum max. 10 Monate vor dem aktuellen Datum liegen.
  • Ital­ien-SIAE: Eine Mel­dung über das Ser­vice-Por­­tal ist nicht möglich, da SIAE nur Pro­­gramm-Mel­­dun­­gen über ihre eigene Web­seite akzep­tiert. Es muss mit dem Ver­anstal­ter koor­diniert und über das Web­por­tal der SIAE gemeldet werden.

Sie benöti­gen weit­ere Infor­ma­tio­nen bzw. Hil­festel­lung bei der Programm-Meldung?

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