
Da das Urheberrecht ausschließlich vererblich ist, benötigen wir als Nachweis Ihrer Berechtigung eine Kopie des offiziellen Erbdokuments: Einantwortungsbeschluss oder Erbschein (gilt für Deutschland).
Falls es mehrere Erb:innen gibt, müssen uns auch diese mitgeteilt werden. Nur so kann die Rechtsnachfolge vollständig erfasst werden und die Tantiemenauszahlung korrekt erfolgen.
Bitte geben Sie daher alle Miterb:innen mit ihren Kontaktdaten an.
Zusätzlich zum Erbdokument benötigen wir von allen Erb:innen folgende Dokumente — ausgefüllt und unterzeichnet.
Geben Sie hier Ihre persönlichen Daten bekannt.
