
Da das Urheberrecht ausschließlich vererblich ist, benötigen wir als Nachweis Ihrer Berechtigung eine Kopie des offiziellen Erbdokuments: Einantwortungsbeschluss oder Erbschein (gilt für Deutschland).
Falls es mehrere Erb:innen gibt, müssen uns auch diese mitgeteilt werden. Nur so kann die Rechtsnachfolge vollständig erfasst werden und die Tantiemenauszahlung korrekt erfolgen.
Bitte geben Sie daher alle Miterb:innen mit ihren Kontaktdaten an.
Zusätzlich zum Erbdokument benötigen wir von allen Erb:innen folgende Dokumente — ausgefüllt und unterzeichnet.
Geben Sie hier Ihre persönlichen Daten bekannt.
Ja. Damit Sie Tantiemen erhalten können, müssen Sie die Rechtsnachfolge offiziell nachweisen – etwa durch ein gerichtliches Erbdokument (Einantwortungsbeschluss) oder einen Erbschein.
Ja. Wenn es mehrere Erb:innen gibt, teilen sich diese die Rechte entsprechend ihrer Erbanteile. AKM und austro mechana benötigen in diesem Fall die vollständigen Daten aller Miterb:innen, um die Abrechnung korrekt durchzuführen.
Die Aufnahme als Rechtsnachfolger:in ist mit keinerlei Kosten verbunden.
Das Urheberrecht ist ausschließlich vererblich. Im Verlassenschaftsverfahren stellt das zuständige Gericht die Erb:innen offiziell fest und überträgt den Nachlass mit einem Einantwortungsbeschluss auf sie. Erst wenn uns dieser Einantwortungsbeschluss vorliegt, dürfen wir die Rechtsnachfolge eintragen und die Tantiemenzahlungen entsprechend anpassen.
Ist Ihr Erbdokument nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst, benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung.
Die AKM verrechnet für Leistungen mit höherem Verwaltungsaufwand einen pauschalen, nicht kostendeckenden Betrag. Dieser wird jenen zugeordnet, die die jeweilige Sonderleistung in Anspruch nehmen. Die daraus erzielten – geringen – Einnahmen werden im Folgejahr unter allen Bezugsberechtigten als „sonstige Erträge“ verteilt.
In diesem Fall können Sie die Rechtsnachfolge leider nicht antreten.
Diese Eingabe hat für uns keine Relevanz. Wir benötigen in jedem Fall ein gerichtliches Erbdokument (Einantwortungsbeschluss oder Erbschein).
Ja, grundsätzlich sind Bearbeitungen oder Neuveröffentlichungen zulässig. Diese sollten respektvoll mit dem Original umgehen und keine entstellende Veränderung darstellen.
Ja. Damit alle Tantiemen nur an eine Person überwiesen werden können, ist eine Abtretung der Tantiemen (Zession) erforderlich. Dies ist allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden. Es werden folgende Spesen verrechnet:
Sollte eine Zession gewünscht sein, kontaktieren Sie uns bitte.
Ohne offizielle Registrierung bei der Verwertungsgesellschaft können Ihnen keine Tantiemen ausbezahlt werden. Tantiemenansprüche können nur drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Sie können in Ihrem Testament festlegen, wer die Urheberrechte erben soll. Wenn Sie das nicht tun, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Es ist nicht möglich, zu Lebzeiten bei AKM und austro mechana eine Rechtsnachfolge zu nennen.
Nach Ablauf der 70-jährigen Schutzfrist erlischt das Urheberrecht, und die Werke werden gemeinfrei. Das bedeutet, dass sie von allen ohne Genehmigung genutzt werden dürfen.
Das Urheberrecht erlischt grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des letztlebenden Urhebers oder der letztlebenden Urheberin. So lange dauert auch die Rechtsnachfolge an.
AKM und austro mechana rechnen mehrmals jährlich ab, nähere Informationen dazu finden Sie hier. Die Abrechnungsunterlagen werden immer zu diesen Terminen erstellt.
Die Häufigkeit und Höhe der Tantiemenauszahlungen hängen davon ab, wie oft die vererbten Werke weiterhin genutzt werden – etwa durch Aufführungen, Sendungen oder Vervielfältigungen. AKM und austro mechana rechnen mehrmals jährlich ab, nähere Informationen zur Abrechnung finden Sie hier.
